Auch deutsche Firmen können von US-Sanktionen gegen Russland betroffen sein.
19. Oktober 2018 – Das US-Schatzamt (OFAC) veröffentlichte im April 2018 neue Sanktionen unter anderem gegen sieben russische Konzernchefs und 17 russische Regierungsfunktionäre sowie gegen eine staatliche Rüstungsfirma und eine Bank. „US-Bürgern“ sind geschäftliche Beziehungen mit den sanktionierten Personen und Firmen strengstens untersagt. Darüber hinaus können auch „Nicht-US-Staatsbürger“ von diesen Beschränkungen betroffen werden, wenn sie wissentlich „signifikante Transaktionen“ im Auftrag dieser russischen Personen oder Unternehmen durchgeführt oder erleichtert bzw. unterstützt haben.
Der Begriff „significant“ ist dabei dehnbar und hängt u. a. von Faktoren ab, die der Bewertung des US-Schatzamtes auf „case-by-case“-Basis unterliegen:
– die Größe, Anzahl und Häufigkeit von Transaktionen,
– die Eigenschaft des Geschäftes, die Verknüpfung von Geschäften mit sanktionierten Personen und Unternehmen,
– die Auswirkungen des Geschäftes auf die Ziele von Sanktionsmaßnahmen.
Die neuen Sanktionen der USA haben sich schon deutlich ausgewirkt: Einige der betroffenen Unternehmen büßten am Anfang bis zu 50 Prozent ihres Börsenwertes ein, der russische Aktienindex RTSI gab zeitweise im zweistelligen Prozentbereich nach und der Rubel verlor gegenüber Euro und US-Dollar an Wert.
Russland ließ die US-Initiative nicht lange unbeantwortet und verabschiedete im Gegenzug einen Gesetzesentwurf gegen „unfreundliche ausländische Staaten“, sogenannte „unamicable foreign states“, mit dem Ziel, die Souveränität und die Stabilität im eigenen Land sicherzustellen sowie Personen, Institutionen, Organisationen und Unternehmen ins Visier zu nehmen und zu sanktionieren, die den Sanktionsmaßnahmen der USA folgen, diese unterstützen oder sich anschließen. Der russische Gesetzesentwurf sieht folgenden Strafmaßnahmen vor:
– die Beendigung oder Aussetzung der Kooperation der russischen Regierung mit juristischen Personen, die direkt oder indirekt mit sogenannten unfreundlichen Staaten verbunden sind oder von diesen kontrolliert werden,
– gegen diese Staaten verhängte Ein- und Ausfuhrverbote von Waren und Rohstoffen und das Verbot der Teilnahme an Privatisierungen oder Erwerb von Immobilien aus Kommunaleigentum.
Diese Strafmaßnahmen können sich besonders für Beratungsunternehmen (für „Services“) und eigene Mitarbeiter von global agierenden Unternehmen negativ auswirken. Denn möglich sind beispielsweise der Widerruf von Arbeits- und Aufenthaltsgenehmigungen sowie Einreiseverbote für bestimmte ausländische Personen. Sollte Ihr Unternehmen davon betroffen sein, sind folgende Maßnahmen anzuraten:
– Schließen Sie Ihre Beschäftigten mit US-Staatsbürgerschaft – auch Green-Card Holder – von jeglicher Handelstransaktion mit sanktionierten Unternehmen aus,
– erstellen Sie einen Notfallplan für Ihre Mitarbeiter mit US-Staatsbürgerschaft, die derzeit in Russland beschäftigt sind oder sein werden, z. B. für den Fall des Entzugs der Aufenthalts- oder Arbeitsgenehmigung und informieren Sie Ihre internen Fachabteilungen, z. B. Einkauf und Produktionsplanung, im Falle eines Einfuhrverbots von betroffenen Warengruppen mit US-Ursprung.