Afrikanische Kontinentale Freihandelszone tritt in Kraft

Afrikanische Kontinentale Freihandelszone tritt in Kraft

Das Abkommen zur Schaffung der Afrikanischen Kontinentalen Freihandelszone (AfCFTA) ist am 30. Mai 2019 in Kraft getreten, nachdem die Mindestzahl von 22 nationalen Ratifikationsurkunden beim Vorsitzenden der Kommission der Afrikanischen Union, Moussa Faki Mahamat, hinterlegt wurde.

30 Tage nach diesem Datum, also zum 29. Juni 2019, tritt der AfCFTA-Rahmenvertrag in Kraft, zusammen mit den in der ersten Phase verhandelten drei Protokollen über den Handel mit Waren, über den Handel mit Dienstleistungen sowie über die Regeln und Verfahren zur Beilegung von Streitigkeiten.

Ziel des Abkommens ist es, den innerafrikanischen Handel durch den Abbau von Handelshemmnissen zu intensivieren und langfristig einen kontinentalen Binnenmarkt mit freiem Austausch von Waren und Dienstleistungen zu schaffen. Rund 90 Prozent aller innerafrikanischen Zölle sollen innerhalb von fünf Jahren wegfallen, den ärmsten Ländern werden dafür zehn bis 15 Jahre Zeit eingeräumt.

Die 22 afrikanischen Staaten, die ihre Ratifikationsurkunde hinterlegt haben, sind Ghana, Kenia, Ruanda, Niger, Tschad, Eswatini, Guinea, Uganda, Côte d’Ivoire, Südafrika, Sierra Leone, Mali, Senegal, Namibia, Kongo, Togo, Mauretanien, Dschibuti, Ägypten, Äthiopien, Gambia und Westsahara (Saharawi Arab Democratic Republic). Darüber hinaus hat Simbabwe die Zustimmung des Parlaments zur Ratifizierung erhalten, seine Ratifizierungsurkunde jedoch noch nicht beim Vorsitzenden der AU-Kommission hinterlegt.

Vertreter von 44 afrikanischen Länder unterzeichneten am 21. März 2018 in der ruandischen Hauptstadt Kigali das Abkommen zur Schaffung der Afrikanischen Kontinentalen Freihandelszone. Inzwischen haben es 52 der 55 Mitgliedstaaten der Afrikanischen Union unterzeichnet. Die Unterschriften von Benin, Eritrea und Nigeria stehen noch aus.

Mit einer konkreten Umsetzung des Abkommens kann jedoch nicht sofort begonnen werden. Es gibt zahlreiche technische und politische Herausforderungen. Die einzelnen Staaten, teils Mitglied in mehreren afrikanischen Regionalorganisationen, müssen nationale Zollabbaulisten beschließen und sensible Waren sowie vom Zollabbau ausgenommene Waren bestimmen. Diese dürfen höchstens sieben beziehungsweise drei Prozent der gesamten Zolltariflinien betragen. Darüber hinaus sind Ursprungsregeln festzulegen und nichttarifäre Handelshemmnisse zu beseitigen. Auf einem Sondergipfel der Afrikanischen Union im Juli 2019 soll ein Bericht über die Fortschritte in den Verhandlungen der AfCFTA vorgelegt werden.

Weitere Informationen: https://au.int/en/cfta

Quelle: gtai

Bild: © fxxu – pixabay.com