In ihrer Mitteilung vom 12. Juni 2019 empfiehlt die Kommission den betroffenen Akteuren, sich weiterhin umfassend auf alle möglichen Brexit-Szenarien – einschließlich eines Austritts des Vereinigten Königreichs ohne Austrittsabkommen (sog. No Deal) – vorzubereiten und die durch die Fristverlängerung gewonnene Zeit zur weiteren Vorbereitung zu nutzen. Von der Planung neuer Maßnahmen vor dem neuen Austrittsdatum (31. Oktober 2019) sieht die Kommission hingegen ab.
Die EU-Kommission geht in ihrer Mitteilung u. a. auf folgende Themenbereiche ein:
Die REACH-Registrierungen von 463 chemischen Stoffen sind bis Ende April 2019 auf die verbleibenden EU-Mitgliedstaaten übertragen worden. Demgegenüber standen 718 chemische Stoffe, die bis zu diesem Zeitpunkt nur von im Vereinigten Königreich niedergelassenen Registranten registriert waren. Um die Übertragung der REACH-Registrierungen zu erleichtern, hat die Europäischen Chemikalienagentur ECHA einen Brexit-Schalter eingerichtet. Dieser ist bis zum 31. Oktober 2019 geöffnet. Die chemischen Stoffe, deren Registrierung nicht bis zu diesem Zeitpunkt übertragen wurde, dürfen ab dem 1. November 2019 nicht mehr auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden.
Im Bereich Zoll ist die Anzahl der EU-Registrierungs- und Identifizierungsnummern (EORI) im Zeitraum Februar bis März 2019 deutlich von 57.556 auf 306.105 gestiegen. Auch die Zahl der Anträge auf den Status eines zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten (AEO), der mit spezifischen Zollerleichterungen verbunden ist, hat zugenommen.
Im Bereich der Aufenthaltsrechte hat die EU-Kommission Brexit Preparedness Notices veröffentlicht. Für EU-Bürgerinnen und -Bürger im VK hält die Website der britischen Regierung wichtige Informationen bereit. Bezüglich des Schutzes der Sozialversicherungsansprüche wird auf die EU-Notfallmaßnahmen-Verordnung (2019/500/EU) verwiesen.
Mitteilung der Kommission vom 12. Juni 2019.