Konkret gefördert werden sollen von der neuen Förderrichtlinie unter anderem innovative Geschäftsmodelle und Designansätze, aber auch Anwendungssoftware wie neuartige Lern-Apps sowie neue Formen der Technologienutzung. Der Programmstart soll im Herbst/Winter 2019 erfolgen. Es stehen 25 Millionen Euro über 4 Jahre zur Verfügung. Durch die besonderen Eigenschaften der adressierten nichttechnischen Innovationen sollen Förderentscheidungen beim IGP u.a. auf Pitches und Juryurteilen basieren.
Die konkrete Beantragung von Förderungen erfolgt nach Aufrufen bzw. „Ausschreibungsrunden“. Ein erster Förderaufruf soll noch in diesem Jahr gestartet werden und digitale und datengetriebene Geschäftsmodelle und Pionierlösungen adressieren. Für das kommende Jahr ist ein zweiter Aufruf geplant, der besonders auf kultur- und kreativwirtschaftliche Innovationen zielt. Ein dritter Aufruf soll voraussichtlich Innovationen mit einem besonders hohen „Social Impact“ adressieren, beispielsweise im Bereich Bildung und Informationszugang.
Die einzelnen Ausschreibungen werden gesondert veröffentlicht. Vorherige Bewerbungen sind nicht möglich.
Pressemitteilung des BMWi: https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Pressemitteilungen/2019/20190628-altmaier-wir-erweitern-unsere-innovationsfoerderung-und-foerdern-erstmals-auch-digitale-geschaeftsmodelle.html
Die entsprechende Richtlinie „Innovationsprogramm für Geschäftsmodelle und Pionierlösungen (IGP)“ wurde am 27. Juni 2019 im Bundesanzeiger veröffentlicht, siehe: https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Downloads/F/foerderrichtlinie-innovationsprogramm-fuer-geschaeftsmodelle-und-pionierloesungen-igp.pdf?__blob=publicationFile&v=4.