Amazon ändert Geschäftsbedingungen für Händler

Amazon ändert Geschäftsbedingungen für Händler

Auf Druck des Bundeskartellamtes sichert Amazon Änderungen des Marktplatzbetriebes zu und hat Änderungen in den allgemeinen Geschäftsbedingungen angekündigt, die bereits am 16. August 2019 in Kraft treten sollen.

Amazon verzichtet hiernach insbesondere auf den ausschließlichen Gerichtsstand in Luxemburg, so dass jetzt auch eine Zuständigkeit inländischer Gerichte gegeben sein kann. Die Tatsache, dass aber auch weiterhin zwischen Händlern und Amazon luxemburgisches Recht gelten soll, erschwert die Durchsetzung der Rechte der Händler weiterhin erheblich.

Die Änderung der Geschäftsbedingungen durch Amazon insgesamt ist sicherlich zunächst zu begrüßen, allerdings auch längst überfällig und stellt insgesamt nur die Beachtung eines europäischen Mindeststandards im B2B-Bereich dar. Die wesentlichen Änderungen in Kurzform hat das Bundeskartellamt in seiner Pressemitteilung vom 17. Juli 2019 und etwas ausführlicher im dazu ergangenen Fallbericht dargestellt.