Die Bundesregierung hat sich zum Monitoring-Prozess des Nationalen Aktionsplans Wirtschaft und Menschenrechte (NAP) geeinigt. Ziel des Monitorings ist die Klärung, ob mindestens 50 Prozent der in Deutschland ansässigen Unternehmen mit über 500 Mitarbeitern die im NAP beschriebenen Kernelemente menschenrechtlicher Sorgfalt in ihre Unternehmensprozesse integriert haben. Sollte dies nicht der Fall sein, will die Bundesregierung gesetzgeberisch tätig werden.
Insgesamt scheint der Prozess so angelegt, dass es den deutschen Unternehmen kaum möglich ist, die Vorgabe von 50 Prozent zu erfüllen. Am Ende dürfte eine massive politische Diskussion über gesetzliche Regelungen stehen. Ob dies noch in dieser Legislaturperiode geschieht, ist offen. Einen ersten Vorgeschmack hat der Entwurf für ein Lieferkettengesetz von Entwicklungsminister Müller gegeben.
Nach kontroversen Debatten in und zwischen den Ministerien soll das Monitoring Ende Juli/Anfang August 2019 starten. Dazu werden per Stichprobe 1 800 Unternehmen mit über 500 Mitarbeitern angeschrieben. Die Teilnahme am Monitoring ist für die Unternehmen freiwillig.
Der Gesamtverband textil+mode hat die wichtigsten Punkte zum Bewertungssystem des NAP-Monitorings zusammengefasst. Die Zusammenfassung finden Sie hier: 2019-07-25 BEWERTUNG Nationaler Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte
Mit der Erhebung des Umsetzungsstandes der menschenrechtlichen Sorgfalt von Unternehmen (Monitoring) hatte das Auswärtige Amt die Ernst & Young Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (EY) in Zusammenarbeit mit ihren Konsortialpartnern adelphi consult, Systain Consulting und focusright beauftragt.Den Zwischenbericht zur „Explorationsphase 2018“ kann hier heruntergeladen werden (Fragebogen auf S. 104): 2019-07 NAP-Zwischenbericht mit Fragebogen