Startschuss für recyclinggerechte Verpackungen

Startschuss für recyclinggerechte Verpackungen

Am 2. September 2019 hat die Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR) den „Mindeststandard zur Bemessung der Recyclingfähigkeit von systembeteiligungspflichtigen Verpackungen“ veröffentlicht.

Am 2. September hat die Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR) den „Mindeststandard zur Bemessung der Recyclingfähigkeit von systembeteiligungspflichtigen Verpackungen“ veröffentlicht. Adressat des Mindeststandards sind die (dualen) Systeme. Diese organisieren in Deutschland bundesweit die Entsorgung und das Recycling von Verpackungen über den gelben Sack, gelbe Tonne sowie die Papier- und Glassammelbehältnisse.

Die Systeme sind auf der Basis dieses Standards nunmehr verpflichtet, finanzielle Anreize für das recyclinggerechte Design von Verpackungen zu setzen. Recyclinggerechte Verpackungen müssen nach dem Verpackungsgesetz finanziell bessergestellt werden, damit die Unternehmen im Rahmen ihrer Produktverantwortung schon bei der Konzeption der Verpackung ihrer Waren die Umweltauswirkungen bedenken und dann ihre Verpackungen kurzfristig verbessern. Verpackungen sollen auf diesem Wege recyclinggerechter und umweltfreundlicher werden, damit die im Verpackungsgesetz definierten Recyclingquoten erreicht werden können.

Der Mindeststandard stellt insbesondere klar, dass gerade Materialgemische, die im Moment sehr zunehmen, oftmals wenig bis gar nicht recyclingfähig sind. Recyclingfähige Verpackungen müssen praktisch tatsächlich aussortiert und verwertet werden können. Zudem dürfen die Verpackungen keine Recyclingunverträglichkeiten enthalten. Beispiele dafür sind, wenn bei Verpackungen etwa nicht wasserlösliche Klebstoffapplikationen sowie Blei oder Barium in Glasverpackungen verwendet wurden.

Der „Mindeststandard zur Bemessung der Recyclingfähigkeit von systembeteiligungspflichtigen Verpackungen“ kann im Mitgliederbereich abgerufen werden.

Bild: © geralt / pixabay.com