Prototyp der SCIP-Datenbank der ECHA für Testphase aktiviert Bild: © skeeze / pixabay.com

Prototyp der SCIP-Datenbank der ECHA für Testphase aktiviert

Ab dem 5. Januar 2021 sind Unternehmen gemäß Artikel 9 (1), Nummer i der Richtlinie (EU) 2018/851 verpflichtet, SCIP-Meldungen bei der ECHA einzureichen, wenn die von ihnen in der EU in Verkehr gebrachten Erzeugnisse besonders besorgniserregende Stoffe (SVHC) in Konzentrationen von mehr als 0,1 Gewichtsprozenten enthalten.

Ab dem 5. Januar 2021 sind Unternehmen gemäß Artikel 9 (1), Nummer i der Richtlinie (EU) 2018/851 verpflichtet, SCIP-Meldungen bei der ECHA einzureichen, wenn die von ihnen in der EU in Verkehr gebrachten Erzeugnisse besonders besorgniserregende Stoffe (SVHC) in Konzentrationen von mehr als 0,1 Gewichtsprozenten enthalten.

Laut diesen Vorgaben hat die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) bis zum 5. Januar 2021 eine Datenbank zur Übermittlung von Informationen gemäß Artikel 33 Absatz 1, der REACH-Verordnung einzurichten.

Ein Prototyp dieser Datenbank (die sogenannte SCIP-Database) steht seit dem 17. Februar 2020) als Prototyp in einer Testphase zur Verfügung. Der Prototyp soll es Unternehmen ermöglichen, sich mit der Datenbank vertraut zu machen und zu testen, wie sie ihre SCIP-Meldungen einreichen können. Nutzer können im Rahmen der Testphase auch die Gelegenheit nutzen, der ECHA Feedback zu geben, um die endgültige Version, die später im Jahr 2020 auf den Markt kommen wird, weiter zu verbessern. Alle eingereichten Testdaten werden vor der Einführung gelöscht.

Den Prototypen der SCIP-Datenbank der ECHA finden Sie hier.

Da die „Meldepflicht“ für alle Unternehmen in der Lieferkette (Zulieferer, Erzeugnislieferanten, Händler, Importeure etc.) ab Januar 2021 gilt und es sich – nach ersten Kenntnissen um komplexe Daten und Anforderungen handeln wird (siehe Anlage), empfehlen wir betroffenen Unternehmen, sich bereits im Rahmen der Testphase mit der Datenbank und den Anforderungen intensiv vertraut zu machen.

Die ECHA bietet in diesem Zusammenhang auch Webinare an. Ein erstes ist für den 17. März geplant. Weitere Informationen sowie die Möglichkeit zur Anmeldung finden Sie hier.

Bitte übermitteln Sie uns Ihre Erfahrungen im Rahmen der Testphase, damit auch wir bei der ECHA entsprechende Kommentare einbringen und auf notwendige Verbesserungen hinweisen können.

Hintergrund:
Die Informationen aus der SCIP-Database sollen sowohl für Unternehmen der Abfallwirtschaft als auch Konsumenten einsehbar sein. Ziel der Datenbank ist u. a. eine verbesserte Recyclingqualität zu ermöglichen. Bis zum Sommer 2020 muss dazu die entsprechende Voraussetzung im nationalen Recht geschaffen werden. Die Umsetzung erfolgt im Rahmen der Novelle des KrWG, diese befindet sich derzeit noch im parlamentarischen Verfahren.