Das EU-Parlament hatte dem Deal bereits am 12. Februar 2020 zugestimmt. Nun muss der Handelspakt noch die vietnamesische Nationalversammlung passieren, um in Kraft treten zu können. Dies Abstimmung ist für Mai 2020 geplant.
Zollabbau
Mit dem Freihandelsabkommen werden die Zölle zwischen beiden Seiten fast vollständig (d.h. zu 99%) abgeschafft. Mit dem Inkrafttreten des Freihandelsabkommens entfallen 65% der Zölle auf EU-Exporte nach Vietnam, während der Rest schrittweise während eines Zeitraums von maximal 10 Jahren abgeschafft wird. Die EU wird beim Inkrafttreten 71% ihrer Zölle auf vietnamesische Waren eliminieren. Textilien und Bekleidung fallen allerdings nur teilweise unter die sofortige Zollfreiheit. Für zahlreiche konfektionierte Waren ist ein gestaffelter Zollabbau über fünf Jahre vorgesehen. Für Schuhe gilt ein Reduktionsfahrplan von bis zu sieben Jahren.
Für Lederaccessoires werden die Zölle hingegen sofort eliminiert – ein echter Vorteil gegenüber dem aufstrebenden Konkurrenten Kambodscha. Dem Nachbarland droht nämlich der Präferenzentzug insbesondere für Textilien, Bekleidung, Schuhe und Taschen ab August.
Ursprungsregeln und Ursprungsnachweis
Hinsichtlich der Ursprungsregeln für Textil- und Bekleidungsprodukte grundsätzlich „Zweistufigkeit“, d. h. im Bekleidungsbereich Stoffherstellung plus Nähen. Es gibt jedoch alternative Methoden wie z. B. Bedrucken und anschließendes Konfektionieren.
Als Ursprungsnachweis sind Warenverkehrsbescheinigungen EUR.1 bzw. als formloser Nachweis Ursprungserklärungen auf der Rechnung vorgesehen. Ursprungserklärungen kann bis zu einem Sendungswert von 6.000 Euro jeder Exporteur ausstellen. Bei höheren Werten ist der Status des Ermächtigten Ausführers erforderlich. Für vietnamesische Lieferungen ab 6.000 Euro gilt b. a. w. EUR.1 Pflicht. Für die Zukunft ist vorgesehen, dass Vietnam bei der EU ein Registrierungssystem ähnlich dem des Ermächtigten Ausführers anzeigt, so dass vietnamesische Exporteur auch für Sendungen über 6.000 Euro Wert Ursprungserklärungen ausstellen können.
Eine Besonderheit der Ursprungsregeln ist, dass Vorprodukte aus Südkorea im Rahmen des EVFTA als Ursprungswaren gelten. Gleiches gilt für Waren aus ASEAN-Staaten, mit denen die EU ein Abkommen geschlossen hat; dies betrifft derzeit nur Singapur.
Protokoll 1 – Ursprungsregeln EVFTA
Zollabbau – General Provisions
Vietnam als Beschaffungsland
Im Jahr 2019 hat Deutschland aus Vietnam Bekleidung im Wert von knapp 1,3 Mrd. Euro importiert, darunter Maschenwaren im Wert von 434 Mio. Euro und Miederwaren im Wert von 37 Mrd. Euro. Vietnam ist Deutschlands sechstgrößter Lieferant für Bekleidungsprodukte.
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