Forschungsförderung – Die Bescheinigungsstelle Forschungszulage ist online

Forschungsförderung – Die Bescheinigungsstelle Forschungszulage ist online

Die Bescheinigungsstelle Forschungszulage BSFZ zur steuerlichen Förderung von F&E-Vorhaben hat ihre Arbeit aufgenommen und ist ab sofort online erreichbar.

Die Bescheinigungsstelle Forschungszulage BSFZ zur steuerlichen Förderung von F&E-Vorhaben hat ihre Arbeit aufgenommen und ist ab sofort online erreichbar.

Das Gesetz zur steuerlichen Förderung von Forschung und Entwicklung ermöglicht die steuerliche Begünstigung von Forschungsausgaben. Die Bescheinigungsstelle prüft die inhaltlichen Voraussetzungen und stellt dem Antragsteller eine Bescheinigung über das Vorliegen eines begünstigten FuE-Vorhabens aus.

Die Bescheinigungsstelle Forschungszulage erreichen Sie hier online. Dort finden Sie alle nötigen Informationen rund um das Thema steuerliche Forschungsförderung und können zudem einen Antrag auf Bescheinigung der Forschungszulage nach § 6 FZulG stellen.