Im September ist die Bundesregierung bereits im September in Verhandlungen mit den Warenkreditversicherern über eine Verlängerung des Schutzschirms bis zum 30. Juni 2021 eingetreten.
Neben einer Einigung mit den Warenkreditversicherern und haushaltsrechtlichen Fragen sind auch die beihilferechtlichen Voraussetzungen mit der Europäischen Kommission zu erörtern. Laut Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) beabsichtigt die Bundesregierung, „möglichst bald eine Verlängerung des Schutzschirms bis zum 30. Juni 2021 bei der Europäischen Kommission zu notifizieren“.
Über die weitere Entwicklung hält Gesamtmasche Sie auf dem Laufenden.
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