Diskussion zu Kleidung mit UV-Schutz als PSA

Diskussion zu Kleidung mit UV-Schutz als PSA

Nach Inkrafttreten der neuen PSA-Verordnung herrscht innerhalb Europas Rechtsunsicherheit, ob Bekleidung mit UV-Schutz PSA ist bzw. welcher Kategorie solche Bekleidung zuzuordnen ist.

Im Bericht von textil+mode zur letzten PPE-Arbeitsgruppe der EU-Kommission (13.11.2020) heißt es zum Sachstand:

„Derzeit geht man nach den PPE-Guidelines davon aus, dass es sich um PSA der Kategoire I handelt. Die EU-Kommission hat jetzt zwei Optionen zur Entscheidung gestellt:
  • Entweder ist Bekleidung mit einem ausgelobten UV-Schutz Kategorie II, sowohl für die private als auch für die gewerbliche Verwendung.
  • Oder man betrachtet UV-Schutz als Schutz vor atmosphärischen Bedingungen, so dass Bekleidung für die private Verwendung bis zu einem noch zu bestimmenden UV-Index keine PSA ist, siehe Ausnahme in Art. 2 Abs. 2 c) i) der PSA-VO.
Bei Überschreitung der Auslobung über den UV-Indexwert wäre die Kategorie II maßgeblich. Für unsere Industrie wäre die Option 2 die bessere Option. Für eine Vielzahl von Produkten hieße dies keine aufwendigen und kostspielige Zertifizierungen. So sieht es auch die deutsche Reg. Bei den Mitgliedsstaaten herrscht derzeit eine 50/50 -Auffassung. Insofern kann noch bis Ende des Jahres Stellung bezogen werden. Auch hier sollte über EURATEX die Position 2 unterstützt werden.“

Bild: © Ben Kerckx – pixabay.com