BG ETEM: Neuer Gefahrtarif zum 1. Januar 2021

BG ETEM: Neuer Gefahrtarif zum 1. Januar 2021

Am 1. Januar 2021 tritt der neue Gefahrtarif der Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse (BG ETEM) in Kraft. Erstmals wirksam wird er für die Mitgliedsunternehmen der BG ETEM bei der Beitragszahlung 2022.

Erhöhungen ergeben sich bei den Gefahrtarifstellen für die Textil- und Bekleidungsbranchen 1201 (Wäsche, Schuhe, textiler Service) und 1203 (Reinigung und Wäscherei). Eine Senkung ergibt sich für die Gefahrtarifstelle 1202 (Textilprodukte).

Gefahrtarifstelle 1201 Herstellung von Wäsche; Herstellung von Schuhen, textiler Service
Die Kosten für Rehabilitation und Entschädigung stiegen um fast 25 Prozent. Dagegen wuchsen die Lohnsummen nur um knapp 9 Prozent. Die hohen Kosten für die medizinische Behandlung und finanzielle Entschädigung von Unfällen führte zu einer Erhöhung der Gefahrklasse von 3,5 auf 4,1.

Gefahrtarifstelle 1202 Herstellung von Textilprodukten
In dieser Gefahrtarifstelle sind die Kosten für die Rehabilitation und Entschädigung von Unfällen und Berufskrankheiten im Vergleich der beiden Beobachtungszeiträume um 5,3 Prozent zurückgegangen. Die Lohnsummen stiegen im Vergleich der beiden Zeiträume um 6,5 Prozent. Diese beiden positiven Entwicklungen führten zu einer Senkung der Gefahrklasse von 5,4 auf 5,2.

Gefahrtarifstelle 1203 Reinigung und Wäscherei
Die Lohnsummen legten im Vergleich der Beobachtungszeiträume um rund 10 Prozent zu. Die Kosten für Rehabilitation und Entschädigung stiegen dagegen um über 21 Prozent. Diese hohe Belastung durch Unfälle und Berufskrankheiten führte zu einer Erhöhung der Gefahrklasse von 5,6 auf 6,0.

Siehe auch: Gefahrtarif BG ETEM (gültig ab 2021) — bgetem.de – BG ETEM