BMU-Entwurf zur Carbon-Leakage-Verordnung bietet keine Lösung

BMU-Entwurf zur Carbon-Leakage-Verordnung bietet keine Lösung

Der Entwurf des Bundesumweltministeriums zu einer Carbon-Leakage-Verordnung verspricht nicht die notwendige Entlastung für das produzierende Gewerbe. Mit dem Bündnis Faire Energiewende hat der Gesamtverband textil+mode die Stellungnahme der Branche präsentiert. Er fordert eine Übergangszeit mit weitreichender Kostenentlastung.

Der Gesamtverband textil+mode hat gemeinsam mit dem Bündnis faire Energiewende eine Stellungnahme zum BMU-Entwurf einer Carbon-Leakage-Verordnung (BECV) im Zusammenhang mit dem Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) an die Bundesregierung und die zuständigen Bundestagsabgeordneten übermittelt.

Die BECV soll die Abwanderung der durch den neuen Aufschlag auf die Brennstoffkosten besonders gefährdeten mittelständischen Industrie verhindern. Dieser dringend benötigte Schutz vor Carbon Leakage wird – gerade auch im Vergleich mit den Carbon-Leakage-Schutzmaßnahmen des EU-Emissionshandels – durch den Verordnungsentwurf (Entwurf BECV Länder- und Verbändebeteiligung) aber nicht gewährleistet, er wird im Gegenteil praktisch verweigert. Die erheblichen systematischen Schwächen des Entwurfs können dazu führen, dass einige Unternehmen keinerlei Entlastung bekommen.

Der Gesamtverband textil+mode fordert, dass das Produzierende Gewerbe schnellstmöglich für eine Übergangszeit um einen überwiegenden Teil der CO2-Kosten entlastet wird. Diese Übergangsphase kann genutzt werden, um eine Ausdifferenzierung der Entlastung nach unterschiedlicher Betroffenheit der Unternehmen vorzunehmen.

Eine überhastete Erarbeitung einer Carbon-Leakage-Verordnung, die den betroffenen Unternehmen nicht hilft, ist in keiner Weise akzeptabel. Besser wäre es daher, eine wirklich zielführende Carbon-Leakage-Verordnung in einem ausgewogenen Abstimmungsprozess unter Einbeziehung der betroffenen Branchen zu erarbeiten. Für das Instrument des nationalen Emissionshandels (nEHS) gibt es weltweit keine Erfahrungen und die Regelungen des EU-Emissionshandels sind auf den nEHS als Preisinstrument auf nationaler Ebene innerhalb eines Binnenmarktes kaum übertragbar. Die seriöse Ermittlung einer Datenbasis für eine Belastungs- und Risikoabschätzung für die betroffenen Branchen und Unternehmen braucht – wie im EU-Emissionshandel – mehrere Jahre. Daher ist eine pauschale Übergangslösung im Moment der einzig sinnvolle Weg, dem Carbon-Leakage-Risiko zu begegnen.

Unternehmen können die Stellungnahme nutzen, um mit der Darstellung ihrer eigenen Betroffenheit durch die Belastungen aus dem BEHG insbesondere an die regionalen Bundestagsabgeordneten heranzutreten. Der Bundestag muss der BECV zustimmen und ist bereits jetzt in das Verfahren involviert.

Darüber hinaus bietet es sich für die Unternehmen an, über die Möglichkeit einer Zahlung der BEHG-Kosten unter Vorbehalt nachzudenken. Mit einer Zahlung unter Vorbehalt drückt der Schuldner aus, dass die Zahlung ohne Anerkenntnis einer Rechtspflicht und unter dem Vorbehalt der Rückforderung erfolgt. Im konkreten Fall lässt sich ein solches Vorgehen gut mit den verfassungsrechtlichen Zweifeln am BEHG begründen. Diese könnten zur Aufhebung des Gesetzes durch das Bundesverfassungsgericht führen. Die Unternehmen sollten sich allerdings bezüglich der im einzelnen vorliegenden Vertragsverhältnisse mit den Energielieferanten und den vorzunehmenden Erklärungen anwaltlich beraten lassen.

Kontakt: Michael Engelhardt, Gesamtverband textil+mode, mengelhardt@textil-mode.de, Tel.: +49 30 726220-36.

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