Der gemeinsame Schutzschirm des Bundes und der Warenkreditversicherer läuft nach Angaben des Versicherungsverbandes GDV vereinbarungsgemäß am 30. Juni 2021 aus. Die beteiligten Warenkreditversicherer wollen offenbar keine weitere Verlängerung.
Kreditversicherer könnten nach Wegfall des Schutzschirms Kreditlimits erheblich kürzen, um ihre Ausfallrisiken zu minimieren. Das ist für Lieferanten des Textileinzelhandels ein besonderes Problem. Die Händler verfügen durch den Lockdown über noch weniger Liquidität als sonst.
Der Schutzschirm war zuletzt Ende 2020 verlängert worden. Der Bund garantiert dabei, Entschädigungszahlungen der Kreditversicherer von bis zu 30 Mrd. Euro zu übernehmen. Im Gegenzug haben sich die Kreditversicherer verpflichtet, Kreditlinien im Umfang von 400 Mrd. Euro abzusichern. Allerdings ist der Schutzschirm für die Versicherer kostspielig: Sie mussten für die Absicherung zuletzt 60 Prozent ihrer Beitragseinnahmen für das erste Halbjahr 2021 an den Bund abgeben.
Ein „Kollaps der Lieferketten“ ist nach Meinung der Versicherer nicht mehr zu befürchten. Daher entfalle der ursprüngliche Zweck des Schutzschirms. Versicherungsschutz solle wieder ausschließlich auf Basis marktwirtschaftlicher Prinzipien zur Verfügung gestellt werden.
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