Nach über zehn Jahren Verhandlungen hat die EU 2020 die Vorschläge für ein modernisiertes Ursprungsregelwerk im Rahmen der sog. Paneuropa-Mittelmeer-Zone gebilligt. Zu der Zone rund um die EU gehören die EFTA-Länder, die Westbalkan-Staaten, Maghreb, Maschrek und die Türkei, außerdem die Ukraine, Georgien und Moldau.
Die neuen Ursprungsregeln sehen Erleichterungen und mehr Flexibilität bei der Erlangung des Ursprungs vor, der die Bedingung für zollfreien Handel in der Paneuromed darstellt. Auch für Textil und Bekleidung gibt es künftig mehr Möglichkeiten. Allerdings ist das Regelwerk dadurch stark aufgebläht und unübersichtlich.
Beispiele für die neuen Regeln sind Ursprungsentstehung durch Färben und Stricken, Stricken und Färben, Konfektion nach Bedrucken oder, im Bereich Garne, Zwirnen plus ein mechanischer Vorgang.
Neuerungen gibt es auch bei der Kumulierung, bei den Toleranzregeln für den Einsatz von Nicht-Ursprungsware und beim Ursprungsnachweis. Wie bei der „alten“ Paneuromed ist Bedingung für die Anwendbarkeit der neuen Regeln, dass die nationalen Parlamente das neue Modell ratifizieren. Auch hier kommt daher eine „variable Geometrie“ zur Anwendung. Die EU-Kommission will noch im Sommer eine Matrix abbilden, in der die schrittweise Vernetzung im Rahmen der neuen Paneuromed vermerkt wird.
Die ersten Nutzer werden die EU und die Schweiz sein, zunächst nur auf bilateraler Ebene. Läuft alles wie geplant, können Unternehmen die neuen Regeln im Warenverkehr EU-Schweiz bereits ab 1. September nutzen. Weil sich nicht alle Paneuromed-Länder von Beginn an beteiligen, gilt ein „2-Systeme-Ansatz“: Solange nicht alle Staaten mitmachen, können Unternehmen weiterhin das alte System nutzen. Für die meisten Firmen wird der „2-Systeme-Ansatz“ eine immense Zunahme an Komplexität bedeuten. Vermutlich werden viele Firmen auf die Vorteile des neuen Systems verzichten, weil die parallele Verwaltung verschiedener Präferenzkalkulationen zu aufwändig ist.
Gesamtmasche wird in der zweiten Julihälfte ein Seminar anbieten, das die neuen Regeln und die Nachweisführung zum Präferenzursprung erläutert.
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