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Im Namen der Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Wirtschaft hat die EU eine Grenzabgabe in Höhe des Emissionshandelspreises der EU auf den Weg gebracht. Mit dem Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM) will die EU nach eigenem Bekunden Unternehmen aus Ländern mit geringeren Klimaschutzzielen zur Kasse bitten. Das soll Wettbewerbsnachteile der EU-Industrie ausgleichen, da diese bald voll für ihre Emissionszertifikate bezahlen muss. Eine Grenzabgabe in Höhe des Emissionshandelspreises der EU einen Ausgleich schaffen. Betroffen ist zunächst „nur“ die Einfuhr von Zement, Stahl, Aluminium, Dünger und Strom. Damit ist fast die Hälfte des CO2-Ausstoßes im EU-Emissionshandel abgedeckt.
Die Argumentation ist weder ehrlich noch schlüssig. Wenig bekannt ist, trotz der Offensichtlichkeit, der haushaltspolitische Hintergrund des CBAM.
- Bezahlen müssen die Abgabe nicht ausländische Lieferanten, sondern heimische Einführer, die Emissionszertifikate kaufen müssen. Auf Preisnachlässe bei den Zulieferern können sie meist nicht hoffen. Die Einführer benötigen dringend Rohstoffimporte und haben meist wenig Marktmacht. Um den Zertifikatskauf kommen Einführer nur herum, wenn der ausländische Lieferant nachweisen kann, für seine CO2-Belastung bereits bezahlt zu haben.
- Die Abgabe gleicht womöglich die Wettbewerbsbedingungen im EU-Markt aus, nicht aber auf internationalen Märkten. Dort haben EU-Exporteure durch erhöhte Produktionskosten in der EU einen bleibenden Nachteil.
- Dass die Abgabe eingeführt wird, war längst ausgemacht, und ihr Ziel eher fiskalischer als lenkender Natur: Bereits im Juli 2020 einigten sich die Mitgliedstaaten auf ein neues System von Eigenmitteln der EU, mit dem Brüssel seinen Haushalt wieder in den Griff bekommen soll. Die CO2-Grenzsteuer galt dabei als größter Erfolg des Haushaltsgipfels, bei dem der „Corona-Haushalt“ in Höhe von 750 Mrd. Euro beschlossen wurde.
- Ist das System erst funktionsfähig, ist damit zu rechnen, dass es auf weitere Produkte ausgeweitet wird – zunächst auf weitere Rohstoffe, die in der EU selbst knapp sind, dann auch auf Halb- und Fertigerzeugnisse. Bislang fehlen schlicht geeignete Berechnungsmethoden für komplexere Produkte.
Für ihre langfristige Haushaltsplanung geht die EU, je nach Ausgestaltung der Grenzabgabe, von Einnahmen zwischen 5 und 14 Mrd. Euro pro Jahr aus.
2023 soll die zweijährige Testphase beginnen. Ab 2026 soll das System funktionsfähig sein: Ab 2026, so der Plan, müssen EU-Importeure jährlich die Vorjahresmenge der eingeführten Waren und die Menge der ihnen zurechenbaren Emissionen angeben und eine entsprechende Menge an CBAM-Zertifikaten abgeben.
Nach weiteren 10 Jahren soll der CBAM die angestrebten Abgaben voll generieren. Zeitgleich, 2036, läuft nach jetziger Planung auch die Zuteilung kostenloser Zertifikate in den betroffenen Branchen aus. Wird hieran etwas verändert, müsste auch der CBAM angepasst werden. Sonst wäre die Maßnahme sich er nicht mehr WTO-konform. Dann müsste die EU aber auf liebgewonnene Eigenmittel verzichten.
Die Bundesregierung hat sich immerhin dafür eingesetzt, die Grenzabgabe nicht getrennt vom restlichen Klimapaket zu verabschieden, vor allem vom Emissionshandel.
Gesamtmasche-Berichte zur CO2-Grenzabgabe:
EU plant CO2-Grenzsteuer vom 26.08.2020
CO2-Grenzausgleichsmaßnahmen: Gefahr für den Mittelstand vom 04.11.2020