Mit der Änderung des Zolltarifgesetzes schafft die Schweiz Zölle für sämtliche Industrieprodukte ab. Gleichzeitig wird der Zolltarif für Industrieprodukte vereinfacht. Ziel ist es, zum einen den Import von Industrieprodukten zu erleichtern. Zum anderen sollen Schweizer Unternehmen einen günstigeren Zugang zu Vorprodukten aus Drittländern erhalten.
Bei Veredelungsverkehren mit der Schweiz im Rahmen der Paneuromed sollten deutsche Firmen trotz der Zollfreiheit nicht auf Präferenznachweise verzichten: Diese sind häufig notwendig, damit in der Schweiz weiterverarbeitete Produkte wieder zollfrei in die EU und andere Länder der Paneuromed ausgeführt werden können.
Pressemitteilung des Bundesrats vom 3. Februar 2022