Fit für JEFTA! Freihandelsabkommen EU-Japan

Fit für JEFTA! Freihandelsabkommen EU-Japan

Der Freihandel zwischen EU und Japan startet bereits am 1. Februar 2019. Unser JEFTA-Training gibt einen Überblick zu den neuen Handelsvorteilen und beleuchtet Ursprungsregeln und -nachweis.

Im Dezember 2018 haben die Parlamente Japans und der EU das Freihandelsabkommen EU-Japan („JEFTA“) ratifiziert. Der zollfreie Warenaustausch soll bereits am 1. Februar 2019 starten. Für die deutsche Textilwirtschaft ergeben sich aus diesem größten Freihandelsabkommen der EU verbesserte Exportchancen und Einsparungsmöglichkeiten beim Einkauf japanischer Ursprungswaren. Vor allem technische und qualitativ hochwertige Fasern, Garne und Stoffe werden aus Japan bezogen.

Damit der zollfreie Handel funktioniert, sind die JEFTA-spezifischen Ursprungsregeln einzuhalten und der Ursprungsnachweis korrekt auszustellen. Unser JEFTA-Training gibt einen Überblick zu den neuen Handelsvortei-len und zeigt die wichtigsten Ursprungsregeln des JEFTA-Abkommens an Fallbeispielen. Auch der Ursprungs-nachweis bringt einige Besonderheiten wie z. B. die Einführung neuer Ursprungs-„Codierungen“ mit sich.

Inhalt:

1. JEFTA im Überblick
2. Import/Export Japan: Marktchancen und Einsparungspotenziale
3. Ursprungsregeln JEFTA. Was ist neu und besonders?
4. Ursprungsnachweis JEFTA: Was ist neu und besonders?
5. Lieferantenerklärungen: Was ist zu beachten?

Referentin ist Silvia Jungbauer, Hauptgeschäftsführerin von Gesamtmasche. Die Expertin für Warenursprung und Präferenzen in der Textilbranche berät seit Jahren Firmen aus allen textilen Stufen zum Thema.

Teilnahmegebühr:
Mitglieder (Gesamtmasche und Fachvereinigung): EUR 95,– // Nicht-Mitglieder: EUR 195,–

Wann? 22. Januar 2019, von 13:00 bis ca. 16:30 Uhr; Begrüßungsimbiss zum Start!

Wo? Gesamtmasche e. V., Ulmer Str. 300, 70327 Stuttgart

Das Programm im pdf-Format können Sie hier herunterladen.

Anfahrt: Siehe Menüpunkt Kontakt.

Bitte melden Sie sich bis spätestens 15. Januar 2019 über die Online-Anmeldung  zur Veranstaltung an. Die Teilnehmerzahl ist begrenzt. Es gelten die unter gesamtmasche.hosting2.tn-rechenzentrum1.de/ veröffentlichten Teilnahmebedingungen.