Jahressteuergesetz 2020 – Online-Seminar

Jahressteuergesetz 2020 – Online-Seminar

Die Bundesregierung hat am 02.09.2020 den Kabinettsentwurf für das Jahressteuergesetz 2020 (JStG 2020) beschlossen. Im Webinar werden wir die für die Branche wesentlichen Gesetzesänderungen vorstellen.

Die Bundesregierung hat am 02.09.2020 den Kabinettsentwurf für das Jahressteuergesetz 2020 (JStG 2020) beschlossen. Enthalten sind umfangreiche Änderungen in verschiedenen Steuergesetzen. Die Bundesregierung hat ihren Gesetzentwurf am 25.09.2020 dem Deutschen Bundestag zugeleitet.

Der 215 Seiten starke Gesetzentwurf greift Gesetzgebungsbedarfe auf, die sich aus EU-Recht und EuGH- und BFH-Rechtsprechung ergeben haben. Zu den Änderungen gehört, dass EU-weit agierende Unternehmen nicht mehr in jedem Mitgliedstaat einzeln ihre umsatzsteuerlichen Pflichten erfüllen müssen. Dies kann in Zukunft allein im Heimatland des Unternehmens über ein Webportal erfolgen, wo die Mehrwertsteuer zentral für alle Online-Umsätze abgerechnet wird (OSS). Geplant ist auch, dass Betreiber von Online-Marktplätzen fiktiv in die Lieferkette eingebunden und damit stärker in die Pflicht genommen werden. Auch die besondere Situation der Corona-Krise führt zu gesetzlichen Anpassungen. Außerdem sollen technische Fragen geregelt werden, wozu Verfahrens- und Zuständigkeitsfragen gehören.

In unserem Webinar werden wir nur die für die Branche wesentlichen Gesetzesänderungen vorstellen.

PROGRAMM

  Änderungen im Umsatzsteuerrecht

  • Umsetzung des sog. Mehrwertsteuer-Digitalpakets
  • Reverse-Charge-Verfahren bei Telekommunikationsdienstleistungen
  • Rechnungsberichtigung kein rückwirkendes Ereignis
  • Preisnachlässe und Preiserstattungen

   Änderungen im Ertragssteuerrecht

  • Investitionsabzugsbetrag nach § 7g EstG wird flexibler
  • Definition der Zusätzlichkeitsvoraussetzung bei Arbeitgeberleistungen
  • Berücksichtigung von Aufwendungen bei der verbilligten Wohnraumvermietung
  • Verhinderung der Übermaßbesteuerung bei beschränkt Steuerpflichtigen
  • Bescheinigung für den Lohnsteuerabzug
  • Datenaustausch zwischen privaten Krankenversicherungen, Finanzverwaltung und Arbeitgebern

Referent: Thomas Lachera, Diplom-Kaufmann, Steuerberater bei Dr. Broll · Schmitt · Kaufmann & Partner Steuerberater · Wirtschaftsprüfer · Rechtsanwälte. Thomas Lachera berät seit über 10 Jahren nationale und internationale Unternehmen in umsatzsteuerlichen Angelegenheiten, darunter Textilhersteller, Groß- und Einzelhändler sowie Hersteller von Textilmaschinen.

Termin: 9. November 2020, 14:00 bis 15:30 Uhr

Teilnahmegebühr: EUR 45,– für Mitglieder von Gesamtmasche / EUR 95,– für Nichtmitglieder.

Bitte melden Sie sich bis zum 5. November 2020 zum Web-Seminar an. 

Das Web-Seminar ist eine Kooperationsveranstaltung von VTB und Gesamtmasche. Mitgliedsfirmen des VTB erhalten gesonderte Konditionen und wenden sich für die Anmeldung bitte an vtb-sekretariat@vtb-bayern.de

Das Seminar wird online als WebEx-Meeting abgehalten. Registrierte Teilnehmer erhalten einen Arbeitstag vor der Veranstaltung einen Zugangslink.