Sicherung von Knowhow nach dem neuen Geheimnisschutzgesetz und Gestaltung von Forschungs- & Entwicklungsvereinbarungen
12. Februar 2020 |Textildruck Heinrich Mayer GmbH, 72469 Meßstetten-Unterdigisheim
Inhalt:
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Systematische, kompakte und aktuelle Vermittlung der Grundsätze des Geheimnisschutzes und deren Umsetzung sowie Rechtsgrundlagen und inhaltliche Regelungen bei F&E-Vereinbarungen. |
Zielgruppe: | Führungskräfte aus den Bereichen Verkauf sowie Forschung und Entwicklung |
Referent: | Kai-Uwe Götz, Rechtsanwalt (Synidkusrechtsanwalt), Gesamtmasche e. V. |
Der Schutz von Geschäftsgeheimnissen spielt für Textil- und Bekleidungsunternehmen unterschiedlichster Größen eine herausragende Rolle. Ob im Bau- oder Medizinbereich, ob beim Heizen oder anderen elektrischen Funktionen: Immer häufiger schließen Firmen anderer Branchen mit Textilfirmen Kooperationen oder beauftragen diese mit entsprechenden Entwicklungen. Innovative Hersteller von Abstandsgewirken sollen ebenso eingebunden werden wie hochspezialisierte Textilveredler. Dabei ist das im Unternehmen gebundene Wissen der Textilfirmen meist der existenzielle Wettbewerbsvorteil gegenüber Mitbewerbern. Die Verteilung der Rechte an Ergebnissen ist deshalb besonders sensibel und sollte genau geprüft werden.
Das Seminar vermittelt die notwendigen Grundlagen zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen. Dabei werden zum einen mögliche Maßnahmen gegenüber eigenen Arbeitnehmern als Geheimnis- und Know how Träger angesprochen, insbesondere, um auch nach Beendigung eines Arbeitsvertrages ausreichenden Schutz zu gewährleisten. Zum anderen sind vertragliche Regelungen gegenüber Dritten Inhalt des Seminars. Durch das am 26.04.2019 neu in Kraft getretene Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen (GeschGehG) wurde der Schutz vertraulichen Knowhows und vertraulicher Geschäftsinformationen vor rechtswidrigem Erwerb sowie rechtswidriger Nutzung und Offenlegung erstmalig im deutschen Recht umfassend geregelt. Die neue Legaldefinition des „Geschäftsgeheimnisses“ oder das nunmehr erlaubte „Reverse Engineering“ gilt es deshalb sowohl bei den internen angemessenen Schutzmaßnahmen als auch bei Geheimhaltungsvereinbarungen mit Dritten zu berücksichtigen. Desweiteren werden die Rechtsgrundlagen und Inhalte von Forschungs- und Entwicklungsverträgen sowie die mögliche Verteilung und Verwertung von Ergebnissen aufgezeigt.
INHALT
Teil I: Knowhow-Schutz
- Gesetzlicher Knowhow-Schutz
- Geschäftsgeheimnis i.S. des neuen GeschGehG
- Geheimhaltung im Arbeitsverhältnis
Teil II: Geheimhaltungsvereinbarung
- Zweck und rechtl. Grenzen
- Inhalte und Formulierungsbeispiele
- Abwerbeverbote
Teil III: F&E-Kooperationen
- Vertragsphasen
- Rechtsgrundlage
- Inhalte und Formulierungsbeispiele
- Vorzeitige Beendigung und Rechtsfolgen
- Verteilung und Verwertung von Ergebnissen
- Exklusivität
Teil IV: F&E-Auftrag
- Rechtsgrundlage
- Gewährleistung/Haftung
- Verteilung und Verwertung von Ergebnissen
Referent Kai-Uwe Götz, Rechtsanwalt (Syndikusrechtsanwalt)
Kai-Uwe Götz berät als Syndikusrechtsanwalt die Mitgliedsfirmen der Gesamtmasche und Fachvereinigung Wirkerei Strickerei in verschiedenen Rechtsgebieten.
Wann? 12. Februar 2019, 13:30 bis ca. 16:30 Uhr
Wo? Textildruck Heinrich Mayer GmbH, 72469 Meßstetten-Unterdigisheim
Teilnahmegebühr: EUR 110,– für Mitglieder (Gesamtmasche und Fachvereinigung Wirkerei-Strickerei)
EUR 210,– für Nichtmitglieder inkl. Verpflegung und Tagungsunterlagen
Das Programm des Seminars steht hier zum Download bereicht.
Veranstalter: Gesamtmasche e. V.
Bitte melden Sie sich bis spätestens 31. Januar 2020 unter www.gesamtmasche.de//veranstaltungen zum Seminar an. Die Teilnehmerzahl ist begrenzt. Anmeldungen werden in Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt.