Die Europäische Union unterhält Freihandelsbeziehungen mit zahlreichen Staaten. Im Rahmen dieser Abkommen fällt bei der Lieferung von Ursprungswaren kein oder weniger Zoll an. Hierfür müssen die Waren jedoch gemäß den Ursprungsregeln hergestellt worden sein. Lieferantenerklärungen sind das Nachweisinstrument insbesondere im Warenverkehr innerhalb der EU, dass die Ursprungsregeln erfüllt wurden. Daher werden sie von vielen Kunden gefordert und können ein entscheidendes Verkaufsargument sein.
Das Geflecht der präferenziellen Handelsbeziehungen ist komplex. Die zuständigen Mitarbeiter benötigen einschlägiges Wissen, denn Fehler können teuer werden, wenn beim Abnehmer oder dessen Kunden aufgrund falscher Angaben Zoll anfällt. Unser Seminar zeigt Grundzüge und Bedeutung des Ursprungsrechts auf und vermittelt die korrekte Ausstellung von Lieferantenerklärungen nach dem Unionszollkodex. Neben Inhalt und Form werden praktische Fragen anhand von Beispielen erläutert.
Inhalt
1. Wozu Lieferantenerklärungen?
2. Der Inhalt: Welcher Ursprung? Welche Warenverkehre?
3. Die Form: Wortlaut, Arten und Sonderformen von Lieferantenerklärungen
4. Der Praxistest: Korrektes Ausstellen und Anfordern
5. Wichtige Details: Haftungsfragen, Nachprüfung, Aktuelles
Termin:
9. Oktober 2019, 13:00 – 16:30 Uhr.
Ablauf:
13.00 Uhr Get together und Imbiss
13:30 Uhr Beginn
16.30 Uhr Ende; Möglichkeit für den persönlichen Austausch
Ort: Gesamtmasche e. V., Ulmer Str. 300, 70327 Stuttgart
Gebühr: EUR 95,– (Mitglieder) / EUR 210,– (Nicht-Mitglieder)
Anfahrt: Mit dem Auto siehe gesamtmasche.hosting2.tn-rechenzentrum1.de//kontakt, vom Hauptbahnhof ab Haltestelle Charlottenplatz oder Staatsgalerie mit der U9 Richtung Hedelfingen bis Haltestelle Inselstraße.
Anmeldung: Bitte melden Sie sich bis spätestens 2. Oktober 2019 unter gesamtmasche.hosting2.tn-rechenzentrum1.de//veranstaltungen zum Seminar an.
Programm als pdf: 2019-10-09 Lieferantenerklärungen richtig anfordern und ausstellen.