Nach über zehn Jahren Verhandlungen hat die EU die Vorschläge für ein modernisiertes Ursprungsregelwerk im Rahmen der sog. Paneuropa-Mittelmeer-Zone gebilligt. Zu der Zone rund um die EU gehören die EFTA-Länder, die Westbalkan-Staaten, Maghreb, Maschrek und die Türkei, außerdem die Ukraine, Georgien und Moldau. Alle Partnerstaaten wollen die neuen Regeln Schritt für Schritt ratifizieren. Im Warenverkehr EU-Schweiz sollen die Regeln bereits ab September anwendbar sein.
Die neuen Ursprungsregeln sehen mehr Flexibilität bei der Erlangung des Ursprungs vor, der die Bedingung für zollfreien Handel in der Paneuromed darstellt. Beispiele dafür sind die Ursprungsentstehung durch Garnfärben plus Stricken oder Weben, Stricken oder Weben plus Färben, Konfektion nach Bedrucken oder, im Bereich Garne, Zwirnen verbunden mit einem weiteren mechanischen Vorgang. Allerdings werden die Regeln dadurch nicht nur flexibler, sondern auch viel komplexer als bisher.
Agenda
1. Übergang zum PEM-Übereinkommen: Fakten und Hintergründe
- „Transitional Rules“. 2-Systeme-Ansatz
- „Durchlässigkeit“ der Systeme
2. Neues PEM-Ursprungsprotokoll Textil und Bekleidung
- Neue Listenregeln
- Volle Kumulierung
- Erhöhte Toleranzen
- Neue Bedrucken-Regel: Vor- und Nachteile
- Ursprungsnachweis
- Weitere Besonderheiten
3. Fragen aus der Praxis
Termin: 22. Juli 2021, 10:00 bis 11:30 Uhr
Teilnahmegebühr: Mitglieder EUR 45,–, Nicht-Mitglieder EUR 95,–
Referentin: Silvia Jungbauer, Hauptgeschäftsführerin Gesamtmasche. Als Expertin für Warenursprung und Präferenzen berät seit vielen Jahren Firmen aus allen textilen Stufen zum Thema.
Registrierte Teilnehmer erhalten einen Tag vor dem Online-Seminar einen Zugangs-Link und im Anschluss die Präsentation.
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