Unser Seminar „Rechtssicher werben in der Textil- und Modeindustrie“ zeigt Ihnen, wie Sie Werbekampagnen rechtssicher entwickeln und durchführen. Dabei werden die Besonderheiten der Branche berücksichtigt. Die Veranstaltung richtet sich an Geschäftsleitungen, Marketingverantwortliche, Vertriebsmitarbeiter und Inhouse-Juristen. Referent ist Rechtsanwalt Thomas Seifried. Als Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz bei Seifried Rechtsanwälte Partnerschaft, Frankfurt a. M., befasst er sich seit vielen Jahren mit wettbewerbsrechtlichen Fragen rund um die Textil- und Modeindustrie.
INHALT
I. Die Auswahl des Materials
• Urheberrechtlich geschützte Werke
• Als Marken oder Kennzeichen geschützte Zeichen
Erlaubte Nutzung fremde Marken oder Unternehmenskennzeichen in der Werbung, markenrechtlich geschützte Begriffe als Modellbezeichnungen („SAM“, „MO“)
• Nutzung fremde Marken oder Unternehmenskennzeichen in der Suchmaschinenoptimierung (SEO) und im Suchmaschinenmarketing (SEA)
• Eigene Marken- und Kennzeichenrecherchen durchführen
• Nutzung von Domains
• Nutzung von Designs
• Abbildungen von Personen
II. Inhalt der Werbung
• Irreführungen über das Produkt:
Werbung mit „Made in Germany“
Werbung mit Prüfzeichen und Testergebnissen
Werbung mit Lieferfristen
Werbung mit Verbraucherrechten
Werbung mit eingetragenen Marken oder Patenten
Irreführungen über den Werbenden oder seine Identität
Irreführung über die Art des Geschäfts (z.B. „Outlet“)
Irreführung über Sponsoring oder Engagements
Irreführung über die Einhaltung eines Verhaltenskodexes
Werbung mit Neueröffnung oder Geschäftsaufgabe
• Vergleichende Werbung
• Werbung mit Preisen
Preisangabenverordnung
Pflichtangaben in der Werbung mit Preisen
• Werbung mit UVP
• Vorenthalten wesentlicher Informationen gegenüber Verbrauchern
• Werbung mit Rabatten
• Befristete Rabattaktionen
III. Leads generieren
• Gewinnspiele
• Preisausschreiben
IV. Direktwerbung
• Email-Werbung
Einwilligungen durch Double-Opt-In und AGB
Gekaufte Adressen
Emailwerbung gegenüber Bestandskunden
• Briefkastenwerbung
V. Influencer Marketing
• Kennzeichnungspflicht für Werbung
• Markennennungen: Kommerzieller Zweck oder redaktioneller Beitrag?
Wann?
16. Juli 2019, 10:00 bis ca. 16:30 Uhr
Wo?
Gesamtmasche e. V., Ulmer Str. 300, 70327 Stuttgart
Teilnahmegebühr: EUR 195,– für Mitglieder (Gesamtmasche und Fachvereinigung Wirkerei-Strickerei), EUR 420,– für Nichtmitglieder, inkl. Verpflegung und Tagungsunterlagen.
Bitte melden Sie sich bis spätestens 9. Juli 2019 unter gesamtmasche.hosting2.tn-rechenzentrum1.de//veranstaltungen zum Seminar an.
Programm Rechtssicher werben als pdf.