Rechtssicher werben – Abmahnungen vermeiden in Werbung und Akquise

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Rechtssicher werben – Abmahnungen vermeiden in Werbung und Akquise

26 Februar 2021

Das Online-Seminar behandelt häufige Risiken bei der Kreation und Durchführung von Werbekampagnen. Es berücksichtigt die besonderen Bedürfnisse der Mode- und Textilindustrie.

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Wer nicht wirbt, der stirbt, heißt es. Doch auch wer wirbt, generiert nicht immer nur Umsätze. Wer nicht lizensierte Medien oder geschützte Bezeichnungen verwendet, kann ebenso teure Abmahnungen und gerichtliche Verfahren verursachen, wie derjenige, der irreführend wirbt oder gesetzliche Pflichtangaben vergisst.

Das Online-Seminar behandelt häufige Risiken bei der Kreation und Durchführung von Werbekampagnen. Die Teilnehmer sollen ein Gefühl dafür entwickeln, was potenziell riskant ist und Abmahnungen wegen Verstößen gegen das Wettbewerbsrecht oder Verletzung fremder Rechte hervorrufen kann und erhalten wertvolle Tipps für die tägliche Praxis. Viele Beispiele aus der Rechtspraxis machen das Thema anschaulich und auch für rechtliche Laien begreifbar. Die Auswahl der Beispiele orientiert sich an den besonderen Bedürfnissen der Mode- und Textilindustrie.

Zielgruppe: Marketingverantwortliche, Inhouse-Juristen, Geschäftsleitung, Prokuristen

Inhalt:

  1. Die Auswahl des Materials
    • Urheberrechtlich geschützte Werke
    • Als Marken oder Kennzeichen geschützte Zeichen
      Problem Modellbezeichnungen nach der aktuellen Rechtsprechung („SAM“, „MO“, „Icebound“, „Risa“, etc.)
    • Einfache Markenrecherchen durchführen
    • Abbildung von Personen und Umgang mit Fotomodellen und Modellagenturen
  1. Inhalt der Werbung
    • Irreführungen über das Produkt:
      • Werbung mit „Made in Germany“
      • Werbung mit Prüfzeichen und Testergebnissen
    • Werbung mit Preisen
      • Preisangabenverordnung
      • Pflichtangaben in der Werbung mit Preisen
      • Werbung mit UVP
  1. Leads generieren
    • Gewinnspiele
    • Preisausschreiben
  1. Direktwerbung
    • Email-Werbung
    • Einwilligungen durch Double-Opt-In und AGB
    • Gekaufte Adressen
    • Emailwerbung gegenüber Bestandskunden
  1. Influencer Marketing
    • Kennzeichnungspflicht für Werbung: Die aktuelle Rechtsprechung
    • Markennennungen: Kommerzieller Zweck oder redaktioneller Beitrag?

 

Referent: RA Thomas Seifried, Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz – Seifried Rechtsanwälte, Frankfurt am Main

Termin: 26. Februar 2021, 10:00 bis 12:00 Uhr

Teilnahmegebühr: EUR 45,– für Mitglieder von Gesamtmasche / EUR 95,– für Nichtmitglieder.

Bitte melden Sie sich bis zum 24. Februar 2021 zum Web-Seminar an. 

Das Web-Seminar ist eine Kooperationsveranstaltung von VTB und Gesamtmasche. Mitgliedsfirmen des VTB erhalten gesonderte Konditionen und wenden sich für die Anmeldung bitte an vtb-sekretariat@vtb-bayern.de

Das Seminar wird online als WebEx-Meeting abgehalten. Registrierte Teilnehmer erhalten einen Arbeitstag vor der Veranstaltung einen Zugangslink.

 
Bild: © Igor Link – pixabay.com
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