Gefährliche Werbung mit Nachhaltigkeit, Klimaneutralität und Co.
Auch wenn Begriffe wie „nachhaltig“, „CO2-reduziert“ oder „umweltfreundlich“ bislang rechtlich nicht geschützt sind, sind diesbezügliche Aussagen ohne nähere konkrete Erklärung des Umweltvorzuges unzulässig.
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