Hinweisgeberschutzgesetz in Kraft
Unternehmen ab 250 Beschäftigten müssen ab 2. Juli 2023 eine interne Meldestelle für Hinweisgeber eingerichtet haben. Für Firmen mit 50 bis 249 Beschäftigten gibt es eine Übergangsfrist bis 17. Dezember 2023.
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