Warenursprung und Präferenzen Bild: Michael Gaida - pixabay.com

Warenursprung und Präferenzen

Das reformierte PEM-Übereinkommen tritt wie geplant am 1. Januar 2025 in Kraft. Da voraussichtlich nicht alle Vertragsstaaten pünktlich startklar sind, gibt es allerdings eine einjährige Übergangsphase.

Im Grundsatz haben sich die Vertragsparteien bereits darauf geeinigt, dass die Ursprungsregeln des alten PEM-Übereinkommens weiterhin parallel bis zum 31. Dezember 2025 angewendet werden können. Dadurch sollen die Nachzügler nochmals Zeit bekommen, ihre Freihandelsabkommen entsprechend anzupassen.

Um die Anwendung der neuen PEM-Regeln zu vereinfachen, wird im Rahmen des neuen PEM-Übereinkommens die „Durchlässigkeit“ vom alten zum neuen System eingeführt, die für den Zeitraum 1. Januar bis 31. Dezember 2025 gilt.

Details finden Sie im Mitgliederbereich.

Gesamtmasche bietet am 10. Dezember 2025 ein Webinar zu den reformierten PEM-Regeln und den Übergangsbestimmungen, die für das Jahr 2025 gelten. Hier geht es zum Programm und zur Online-Anmeldung.