Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) gilt ab 28.06.2025 Bild ©: Kai Reschke - pixabay

Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) gilt ab 28.06.2025

Auch Maschefirmen, die Onlineshops betreiben und dort oder auch auf ihren Webseiten Interaktionen mit Verbrauchern im Hinblick auf den Abschluss eines Vertrages ermöglichen, dürfen diese...

Auch Maschefirmen, die Onlineshops betreiben und dort oder auch auf ihren Webseiten Interaktionen mit Verbrauchern im Hinblick auf den Abschluss eines Vertrages ermöglichen, dürfen diese Dienstleistungen zukünftig nur noch „barrierefrei“ erbringen.

Ausnahmen: Kleinstfirmen und B2B

Online-Shops und entsprechende Webseiten müssen zukünftig durch diverse technische Anforderungen barrierefrei ausgestaltet sein, sodass sie für Menschen mit Behinderung problemlos bedienbar sind. Ausgenommen sind lediglich Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Beschäftigten und einem Jahresumsatz oder einer Jahresbilanzsumme von höchstens 2 Mio. Euro und Onlineshops im B2B-Bereich.

Konkrete Anforderungen

Die konkreten Anforderungen an die Barrierefreiheit sind in der Barrierefreiheitsstärkungsverordnung (BFSGV) festgelegt. Danach müssen Online-Shops auf angemessene Weise wahrnehmbar, bedienbar, verständlich und robust gestaltet sein. Dies gilt insbesondere für die Identifizierungs-, Authentifizierungs-, Sicherheits- und Zahlungsfunktionen sowie die Identifizierungs- und Authentifizierungsmethoden, elektronische Signaturen und Zahlungsdienste. Ferner muss der Onlineshop Funktionen, Vorgehensweisen, Strategien und Verfahren sowie Änderungen bei der Ausführung vorsehen, die auf die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen ausgerichtet sind und die Interoperabilität mit assistiven Technologien gewährleisten.

Bereitstellung von Informationen

Bereitstellung von Informationen über die Funktionsweise der Dienstleistung müssen folgende Anforderungen erfüllen:

  • die Informationen werden über mehr als einen sensorischen Kanal bereitgestellt
  • sie sind für den Verbraucher auffindbar
  • in verständlicher und wahrnehmbarer Weise dargestellt
  • der Informationsinhalt wird in Textformaten zur Verfügung gestellt, die sich zum Generieren alternativer assistiver Formate durch den Verbraucher eignen, die auf unterschiedliche Art dargestellt und über mehr als einen sensorischen Kanal  wahrgenommen werden können
  • sie werden in einer Schriftart mit angemessener Größe und mit geeigneter Form unter Berücksichtigung des vorhersehbaren Nutzungskontexts und mit ausreichendem Kontrast sowie ausreichenden Abständen zwischen den Buchstaben,  Zeilen und Absätzen dargestellt
  • es wird eine alternative Darstellung des Inhalts angeboten, wenn Elemente nicht-textlichen Inhalts enthalten sind

Barrierefreiheitserklärung

Betreiber von Online-Shops müssen angeben, wie sie die Barrierefreiheitsanforderungen erfüllen. Diese Erklärung kann in den AGB oder auf andere deutlich wahrnehmbare Weise z.B. neben dem Impressum im Footer der Seite verlinkt sein und muss folgende

Mindestinformationen enthalten:

  • Beschreibung der geltenden Anforderungen an die Barriere- freiheit
  • allgemeine Beschreibung der Dienstleistung in einem barriere- freien Format,
  • Beschreibungen und Erläuterungen, die zum Verständnis der Durchführung der Dienstleistung erforderlich sind
  • Beschreibung, wie die Dienstleistung die einschlägigen Barrierefreiheitsanforderungen erfüllt
  • Angabe der zuständigen Marktüberwachungsbehörde

Konsequenzen bei Verstößen

Sind Onlineshops nicht gesetzeskonform barrierefrei gestaltet oder die Informationspflichten nicht erfüllt, stellt dies eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit Bußgeld von bis zu 100.000 Euro geahndet werden kann. Im Übrigen ist damit zu rechnen, dass die Vorschriften des BFSG als Marktverhaltensnormen eingeordnet werden, deren Missachtung durch Wettbewerber oder qualifizierte Wirtschaftsverbände abgemahnt werden können.

Weitere offizielle Informationsquellen

Neben dem Bundesamt für Arbeit und Soziales, welches Leitlinien zum BFSG veröffentlicht hat, bietet auch die Bundesfachstelle für Barrierefreiheit eine Beratung für Kleinstunternehmer an, die barrierefreie Dienstleistungen anbieten wollen. Eine Orientierungshilfe für Online-Shops bietet der internationale Standard „Web Content Accessibility Guidelines“.