Das „Border Operating Model“ legt einen Dreistufenplan für die Einführung von Zollkontrollen fest. Bereits im Juli hatte die britische Regierung eine erste Version vorgestellt. Im Oktober wurde der Leitfaden ergänzt und aktualisiert.
Die wichtigsten Punkte im Überblick
- Details zum vereinfachten Einfuhrverfahren im Rahmen des Dreistufenplans (nachträgliche Zollanmeldung und Anschreibeverfahren / Entry in Declarants Records, EIDR) sowie zu Sicherheiten und Aufschubkonten (Duty Deferrement Account);
- Details zu Haftungsfragen von zollrechtlichen Vertretern;
- Transportunternehmen brauchen eine Zufahrtserlaubnis für die Grafschaft Kent, die sogenannte „Kent Access Permit“. Diese ist Voraussetzung für die Zufahrt zum Ärmelkanal und den dortigen Häfen bzw. dem Eurotunnel;
- Informationen zum neuen IT-Tool „Check an HGV is Ready to Cross the Border“, das bisher unter dem Namen „Smart Freight“ bekannt war;
- Überblick über die geplanten Standorte für Grenzkontrollstellen und Parkplätze im Inland. Dort sollen physische Zollkontrollen durchgeführt werden;
- EU-Bürger brauchen ab Oktober 2021 einen Reisepass für die Einreise ins Vereinigte Königreich. Personalausweise sind dann nicht mehr ausreichend. Diese Regelung gilt auch für LKW-Fahrer.
Zollvorschriften gelten ab 1. Januar 2021
Alle Änderungen treten unabhängig vom Ausgang der Verhandlungen zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich in Kraft. Auch wenn sich beide Seiten noch auf ein Freihandelsabkommen einigen können, entsteht ab 1. Januar 2021 eine Zollgrenze.
EU plant keine Vereinfachungen
Die EU hat angekündigt, keine Erleichterungen für die Einfuhr britischer Waren zu schaffen. Mit dem Ende der Übergangsphase wird das Vereinigte Königreich zum Drittland. Es gelten dann dieselben Vorschriften wie für Einfuhren aus anderen Drittländern. Ein Freihandelsabkommen könnte gewisse Erleichterungen vorsehen. Ob ein solches noch zustande kommt, ist immer noch ungewiss.
Weiterführende Informationen
- Border Operating Model
- Regierungsmitteilung vom 8. Oktober 2020
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