Auch wenn die EU und das Vereinigte Königreich in letzter Minute ein Präferenzabkommen geschlossen haben, gibt es an der EU-Grenze fortan Zollkontrollen, und Waren sind zur Ein- und Ausfuhr anzumelden. Das Präferenzabkommen führt nur dann zum Nullzoll, wenn die Ursprungsregeln erfüllt sind. Es bringt zudem – über die Zollabfertigung hinaus – Formalitäten mit sich, z. B. mit Blick auf Präferenznachweise und Vorpapiere. Weitreichende Änderungen ergeben sich außerdem im Produkt- und Chemikalienrecht, beim Thema Arbeitnehmerfreizügigkeit und Entsendungen sowie im Bereich der geistigen Eigentumsrechte.
- Zollanmeldung
- Warenursprung und Präferenzen
- Sonderstatus Nordirland
- Neue Freihandelsabkommen für das VK
- Handbuch für Spediteure
- Herstellerkennzeichnung
- Textilkennzeichnung
- UKCA-Label statt CE-Kennzeichnung
- Chemikalienrecht / REACH
- Deutsche Arbeitgeber mit britischen Beschäftigten
- Entsendung von Mitarbeitern ab 2021
- Schutz geistiger Eigentumsrechte
- Versandhandel / Lieferung DDP: Steuerliche Registrierung notwendig
Mitgliedsfirmen von Gesamtmasche können „Brexit – was nun?“ hier herunterladen.
Veranstaltungshinweis: Brexit und Umsatzsteuer, GESAMTMASCHE Online-Seminar am 4. März 2021.
Letzte Änderung: 9. Februar 2021.
Bild: © Rabe – pixabay.com