BREXIT – was nun? Ein lebender Leitfaden.

BREXIT – was nun? Ein lebender Leitfaden.

Zum 1. Januar 2021 verlässt das Vereinigte Königreich den EU-Binnenmarkt und die Zollunion - nun doch mit "Deal". Gesamtmasche hat in einem "lebenden Leitfaden" die wichtigsten Änderungen zusammengestellt.

Auch wenn die EU und das Vereinigte Königreich in letzter Minute ein Präferenzabkommen geschlossen haben, gibt es an der EU-Grenze fortan Zollkontrollen, und Waren sind zur Ein- und Ausfuhr anzumelden. Das Präferenzabkommen führt nur dann zum Nullzoll, wenn die Ursprungsregeln erfüllt sind. Es bringt zudem – über die Zollabfertigung hinaus – Formalitäten mit sich, z. B. mit Blick auf Präferenznachweise und Vorpapiere. Weitreichende Änderungen ergeben sich außerdem im Produkt- und Chemikalienrecht, beim Thema Arbeitnehmerfreizügigkeit und Entsendungen sowie im Bereich der geistigen Eigentumsrechte.

  1. Zollanmeldung
  2. Warenursprung und Präferenzen
  3. Sonderstatus Nordirland
  4. Neue Freihandelsabkommen für das VK
  5. Handbuch für Spediteure
  6. Herstellerkennzeichnung
  7. Textilkennzeichnung
  8. UKCA-Label statt CE-Kennzeichnung
  9. Chemikalienrecht / REACH
  10. Deutsche Arbeitgeber mit britischen Beschäftigten
  11. Entsendung von Mitarbeitern ab 2021
  12. Schutz geistiger Eigentumsrechte
  13. Versandhandel / Lieferung DDP: Steuerliche Registrierung notwendig

Mitgliedsfirmen von Gesamtmasche können „Brexit – was nun?“ hier herunterladen.

Veranstaltungshinweis: Brexit  und Umsatzsteuer, GESAMTMASCHE Online-Seminar am 4. März 2021.

Letzte Änderung: 9. Februar 2021.

Bild: © Rabe – pixabay.com