Bundestag berät Aufhebung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes

RECHT & WIRTSCHAFT
 
 
Bild: © Gerd Altmann - pixabay.com
 
Bundestag berät Aufhebung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes
11.06.2024
Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat den Entwurf eines Gesetzes zur Aufhebung des Gesetzes über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten zur Vermeidung von Menschenrechtsverletzungen in Lieferketten.

Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat den Entwurf eines Gesetzes zur Aufhebung des Gesetzes über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten zur Vermeidung von Menschenrechtsverletzungen in Lieferketten (Lieferkettensorgfaltspflichtenaufhebungsgesetz) in den Deutschen Bundestag eingebracht. Nach Artikel 1 des Gesetzesentwurfs wird das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) aufgehoben.

Den Gesetzentwurf finden Sie hier: Bundestags-Drucksache 20/11752 vom 11. Juni 2024

Der Vorschlag wird damit begründet, dass nach Inkrafttreten des LkSG sich gezeigt habe, dass das Gesetz insbesondere im Hinblick auf umfangreiche jährliche Berichtspflichten einer Überprüfung bedarf. Zugleich haben verschiedene, in Teilen noch bestehende Krisen den Druck auf internationale Lieferketten erheblich erhöht und dadurch entsprechende Wirtschaftsbeziehungen ganz erheblich erschwert. Es mache daher keinen Sinn, an den teilweise deutlich unterschiedlich geregelten Verpflichtungen aus dem deutschen LkSG festzuhalten und gleichzeitig von den Unternehmen zu erwarten, dass sie sich auf das Inkrafttreten der Europäischen Lieferkettenrichtlinie vorbereiten.

Anstatt eine weitere Umsetzung des LkSG zu begleiten, Berichte anzufordern und zu prüfen, sollten das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) sowie der Helpdesk Wirtschaft und Menschenrechte der Bundesregierung darauf ausgerichtet werden, Unternehmen in Deutschland auf die kommende Verpflichtung zur Beachtung der Europäischen Lieferkettenrichtlinie durch entsprechende Beratungsangebote vorzubereiten.

Nach derzeitigem Stand soll der Entwurf am Donnerstag, 13. Juni 2024 im Plenum des Deutschen Bundestages beraten werden.

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