Das Gesetz, das am 22. Februar 2019 verabschiedet wurde, enthält Regelungen zu grenzüberschreitenden Finanzdienstleistungen und ist als Schritt zur Kontinuität im Falle eines „harten“ Brexits zu werten. Ungeachtet seiner Kurzbezeichnung als „Brexit-Steuerbegleitgesetz“ enthält das Gesetz nicht nur steuerrechtliche Regelungen, sondern auch Ergänzungen insbesondere des Kreditwesengesetzes (KWG), des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG), des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes (ZAG), des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG) und des Pfandbriefgesetzes (PfandBG) sowie wichtige Änderungen finanzaufsichtsrechtlicher Bestimmungen, um nachteiligen Auswirkungen des Brexit auf grenzüberschreitende Finanzdienstleistungen entgegenzuwirken.
Auch knapp vier Wochen vor dem Vollzug des Austritts Großbritanniens aus der Europäischen Union am 29. März 2019 haben sich die Parteien noch nicht auf ein Austrittsabkommen verständigt, mit dem die einschneidenden Konsequenzen eines „No-Deal-Brexits“ abgefedert werden könnten.
Einzelheiten zu den Neuregelungen in den genannten Gesetzen können dem Newsroom der Kanzlei Noerr entnommen werden.