Noch im Sommer wollte die Kommission nach umfangreicher Kritik aus Wissenschaft und Wirtschaft Zellulosefasern von der Kunststoffdefinition ausschließen. Ende 2020 änderte sich die politische Richtung jedoch abrupt. Nun will Brüssel entsprechende Fasern und Zellulose-Regenerate doch der Einwegkunststoffrichtlinie (Single-Use Plastics Directive, SUP) unterwerfen. Nun drohen Auflagen oder gar Verbote aufgrund von Unwissenheit oder Falschinformation. Zahlreiche völlig unbedenkliche und nachhaltig erzeugte Zellulosefaser-Produkte wie Hygienetücher, Tücher oder Beutel würden in den Anwendungsbereich der Einwegplastik-Richtlinie fallen und mit entsprechenden Verboten konfrontiert. Auch nachhaltig hergestellte und langlebige Produkte auf Basis nachwachsender Ressourcen würden dadurch sinnloserweise in ein falsches Licht geraten.
Auf EU-Ebene wurde ein gemeinsames Papier von sieben europäischen Verbänden unterzeichnet und an mehrere Kommissionsdienststellen übermittelt.
Ein Hintergrundpapier kann im Mitgliederbereich abgerufen werden.
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