Am 23. Oktober 2024 wurde die Bekanntmachung zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2041 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. Oktober 2022 über angemessene Mindestlöhne in der Europäischen Union im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Darin heißt es, dass die Richtlinie (EU) 2022/2041 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. Oktober 2022 über angemessene Mindestlöhne in der Europäischen Union durch das Mindestlohngesetz, das Tarifvertragsgesetz, das Arbeitsgerichtsgesetz und das Bürgerliche Gesetzbuch umgesetzt werde.
Den vollständigen Text der Bekanntmachung finden Sie im Bundesgesetzblatt.
Mehrfach bekräftigte Bundesarbeitsminister Hubertus Heil, dass er vor allem in Bezug auf das Mindestlohnanpassungsverfahren keinen Umsetzungsbedarf sehe.
Das Königreich Dänemark begehrt mit einer Klage vor dem Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) die Nichtigkeitserklärung der Richtlinie über angemessene Mindestlöhne. Am 17. September 2024 hatte die mündliche Verhandlung über die Klage gegen das Europäische Parlament (EP) und den Rat der Europäischen Union (Rat) vor dem EuGH begonnen. Rat und EP beantragen die Klageabweisung.