Am 12. März haben die USA Zölle von bis zu 25 Prozent auf die Einfuhr von Stahl, Aluminium und bestimmten stahl- und aluminiumhaltigen Produkten aus der EU verhängt. Die EU plant ab April Retorsionszölle in zahlreichen Produktbereichen. Neben der Wiedereinsetzung der Retorsionszölle aus 2018 und 2020 will die EU ihre Gegenmaßnahmen auf viele weitere Produkte ausweiten, darunter zahlreiche Textil- und Bekleidungswaren.
Die Antwort der EU
Die Kommission will „rasche und verhältnismäßig“ reagieren. Hierzu werden die seit 2020 ausgesetzten EU-Retorsionszölle ab 1. April 2025 wieder eingesetzt. Darüber hinaus will die EU Ab Mitte April ihre Retorsion auf weitere Waren mit einem Importwert von 18 Mrd. Euro ausweiten. Hierzu hat sie am 12. März eine zusätzliche Retorsionliste vorgeschlagen.
Zu den vorgeschlagenen Zielprodukten gehört eine Mischung aus industriellen und landwirtschaftlichen Produkten, darunter insbesondere auch zahlreiche Textil- und Bekleidungsprodukte. Die Fertigwarenkapitel 61, 62 und 63 sind fast vollständig aufgeführt, daneben Teppiche des Kap. 57, Schuhe des Kap. 64, Hüte und Mützen des Kap. 65, Lederwaren des Kap. 42 sowie Matratzen und Bettwaren des Kap. 94.
Zur Höhe der Zollsätze hat sich die EU noch nicht geäußert.
Die von der Kommission vorgeschlagene Liste der zusätzlichen Zielprodukte kann hier eingesehen werden. 2025-03-12-EU-List of products which could be subject to possible commercial policy measures
Die EU-Wirtschaft kann sich bis 25. März in einer kurzfristigen Konsultation dazu zu äußern, zur Konsultation geht es hier. Ab 26. März bewertet die Kommission die Konsultationsbeiträge, stellt ihren Entwurf eines Durchführungsrechtsakts fertig und konsultiert die Mitgliedstaaten dazu. Das Verfahren soll bis Mitte April abgeschlossen sein, so dass die Gegenmaßnahmen sofort in Kraft gesetzt werden können.
Die „alte“ Liste aus 2018 bzw 2020 (Anhang I und Anhang II-Waren) kann hier eingesehen werden: 2018-06-20 DVO 2018-886 Anwendung Zusatzzölle ab 22_Juni 2018
Drohende Retorsionsspirale
Die Antwort der EU reichte bereits 2018 „von Booten über Bourbon bis hin zu Motorrädern“. Mit der Zusatzliste spannt die EU einen noch breiteren Bogen und beschränkt sich keineswegs auf die Produktbereiche, die in den USA mit Maßnahmen konfrontiert sind. Damit will die EU-Kommission „europäische Unternehmen, Arbeitnehmer und Verbraucher vor den Auswirkungen dieser ungerechtfertigten Handelsbeschränkungen schützen“. Da die USA in den genannten Bereichen bislang keine Zölle verhängen, ist eine Gegenreaktion zu befürchten.
Ziel der EU ist es, auf einen Gesamtwert von Gegenmaßnahmen zu kommen, der dem von US-Zöllen betroffenen Handelswert entspricht. Da die EU einen gewissen Importwert mit Maßnahmen belegen will, eine sektorale Antwort darauf (aufgrund der zu geringen Importwerte und -mengen) aber nicht ausreicht, muss sie dieses Ziel mit einem viel breiteren Produktspektrum erreichen.
Anm. v. 13.03.2025: US-Präsident Trump hat bereits angekündigt, auf die EU-Maßnahmen reagieren zu wollen. Als Antwort auf die geplanten Whiskey-Zölle der EU droht er mit US-Zusatzzöllen von 200 Prozent auf Wein und Champagner aus der EU. Die Zollsatzhöhe von 50 Prozent auf amerikanischen Whiskey, die er dabei anspricht, wurde von der EU allerdings noch nirgends verlautbart. Whiskey steht auf der „Alt-Liste“ der EU aus dem Jahr 2018, die ab 1. April wieder gelten soll, mit einem Satz von 25 Prozent. Ein genauerer Blick auf die neue EU-Zollliste offenbart, dass – warum auch immer – zahlreiche Weine und andere alkoholische Getränke gelistet sind, deren geografische Herkunft per Zolltarifnummer EU-Länder sind. Derartige Listungen erscheinen wie eine Einladung an die USA, sie 1:1 für die Re-Retorsion zu nutzen.
Die neuen US-Maßnahmen
Die am 12. März umgesetzten US-Maßnahmen bestehen aus drei Schlüsselelementen:
- Wiedereinführung der Zölle nach Abschnitt 232 vom Juni 2018 auf Stahl- und Aluminiumprodukte (verschiedene Arten von Halbzeugen und Fertigprodukten wie Stahlrohre, Draht und Weißblechfolie).
- Erhöhung der Zölle auf Aluminium von ursprünglich 10 auf 25 Prozent.
- Ausweitung der Zölle auf andere Produkte, z. B. Haushaltsprodukte wie Kochgeschirr oder Fensterrahmen aus Stahl oder Aluminium und Produkte, die nur teilweise aus Stahl oder Aluminium bestehen (z. B. Maschinen, Möbel).
Darüber hinaus wollen die USA bis zum 12. Mai 2025 ein System einführen, mit dem die Warenliste noch weiter ausgeweitet wird. Die US-Zölle betreffen EU-Ausfuhren von Stahl und Aluminium sowie Waren daraus im Wert von insgesamt 26 Mrd. EUR, was etwa 5 Prozent der gesamten EU-Warenausfuhren in die USA entspricht. Für US-Importeure bedeutet dies bis zu 6 Milliarden Euro an zusätzlichen Einfuhrzöllen.
Die Vorgeschichte: Maßnahmen und Gegenmaßnahmen
Im Juni 2018 führte die erste Trump-Regierung Zölle auf EU-Stahl- und Aluminiumexporte (sogenannte „Section 232“-Zölle) im Wert von 6,4 Mrd. EUR ein. Die EU reagierte darauf mit einem Paket sogenannter „Rebalancing-Maßnahmen“. Im Januar 2020 folgten zusätzliche US-Zölle, die EU-Ausfuhren bestimmter Stahl- und Aluminiumerzeugnisse im Wert von rund 40 Mio. EUR betrafen. Die Maßnahmen der EU im Jahr 2018 gliederten sich in zwei Bereiche („Anhang 1“- und „Anhang 2-Waren“) mit unterschiedlichen Warenkategorien. Eine ähnliche Reaktion der EU folgte auf die zweite Reihe von US-Zöllen im Jahr 2020. Während die Ausgleichsmaßnahmen des Anhang I zwar unmittelbar im Juni 2018 in Kraft traten, setzte die EU die für Juni 2021 geplante Umsetzung der erweiterten Liste bis zum 31. März 2025 aus. Die EU-Ausgleichsmaßnahmen sollen am 1. April wieder eingesetzt werden. Bis Mitte April will die EU ein zusätzliches Paket in Kraft setzen, das zahlreiche Textil- und Bekleidungsprodukte enthalten soll.