EU-Singapur-Abkommen

Das Europäische Parlament hat das Freihandelsabkommen zwischen der EU und Singapur gebilligt. Es ist das erste Abkommen der EU mit einem ASEAN-Staat.

Was bringt das Freihandelsabkommen EU-Singapur?
Das Freihandelsabkommen der EU mit Singapur ist das erste präferenzielle Handelsabkommen, das die EU mit einem Mitglied der ASEAN schließt. Knapp ein Drittel des Handels mit Waren und Dienstleistungen zwischen der EU und der ASEAN entfällt auf Singapur. Zwei Drittel der Investitionen zwischen der EU und ASEAN sind auf Investitionen zwischen der EU und Singapur zurückzuführen. Über 10.000 EU-Unternehmen sind in Singapur niedergelassen und nutzen das Land als Drehscheibe, um die gesamte Pazifikregion zu bedienen.

Durch das Handelsabkommen verpflichtet sich Singapur, den schon bestehenden zollfreien Zugang für EU-Waren beizubehalten und die noch vorhandenen Zölle (z.B. auf alkoholische Getränke) zu beseitigen. Im Gegenzug wird die EU mit dem Tag des Inkrafttretens des Abkommens die Zölle auf über 80 Prozent der Einfuhren in die EU aus Singapur abschaffen.
Für zahlreiche Textilwaren gilt jedoch eine Übergangsfrist von drei Jahren, für Bekleidungsprodukte und konfektionierte Textilwaren wie Wäsche für Bett, Küche und Bad ein Übergangszeitraum von drei, zumeist sogar von fünf Jahren.

Durch das Abkommen werden nicht-tarifäre Handelshemmnisse in den Bereichen Elektronik, Kraftfahrzeuge und Fahrzeugteile, Arzneimittel und Medizinprodukte sowie bei Ausrüstungen für die Erzeugung erneuerbarer Energie abgebaut. In sensiblen Bereichen (Fernsehen, Rundfunk und Film, öffentliche Gesundheit und Bildung, soziale Dienste und Wasserversorgung) werden keine Verpflichtungen eingegangen. Details zum Inhalt des Abkommens der EU mit Singapur können dem Factsheet der Europäischen Kommission entnommen werden.

Ursprungsprotokoll
Die Ursprungsregeln lauten ähnlich wie im Japan-Abkommen. Draw-back ist verboten. Grundsätzlich ist die Kumulierung mit anderen ASEAN-Staaten vorgesehen. Als Ursprungsnachweis dient eine Ursprungserklärung, die ab Sendungswerten von 6.000 Euro von Ermächtigten Ausführern ausgestellt werden kann.

Inkrafttreten
Unterzeichnet wurde das EU-Singapur-Abkommen bereits am 19. Oktober 2018. Sobald Singapur das Abkommen ratifiziert hat und beide Seiten die abschließenden Formalitäten erledigt haben, kann das Handelsabkommen in Kraft treten – möglichst noch vor Ende des Mandates der jetzigen EU- Kommission im Jahr 2019.
Artikel 16.13 “Inkrafttreten” des Freihandelsabkommen sieht dafür den „ersten Tag des zweiten Monats“ nach der gegenseitigen schriftlichen Notifizierung vor, wobei die EU und Singapur auch einen anderen Zeitpunkt vereinbaren können.

Text des Freihandelsabkommens EU-Singapur
Der Abkommenstext mit allen Anhängen und Ursprungsprotokoll kann im Mitgliederbereich eingesehen werden (nur mit Login).

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