Bild: © iXimus – pixabay.com
Mit seinem Urteil vom 8. März gab der EuGH der EU-Kommission weitgehend Recht, die sich über die Unterfakturierung chinesischer Textilwaren und Schuhen bei der Einfuhr in den Jahren 2011 und 2017 beschwert hatte. Die EU-Kommission hatte den Briten vorgeworfen, durch jahrelanges „Wegsehen“ des britischen Zolls seien der EU Eigenmittel von gut 2,7 Mrd. Euro entgangen. Wie hoch die Schadenssumme tatsächlich ist, muss aber noch geprüft werden.
Der EuGH hat nun bestätigt, dass durch zu geringe Zölle ein massiver finanzieller Schaden entstanden ist. Das Vereinigte Königreich habe die Lieferungen nicht ausreichend kontrolliert und die eigentlich fälligen Zölle zum Teil nicht erhoben. Zudem habe die EU-Kommission nicht die nötigen Informationen erhalten, um die Zölle selbst korrekt berechnen zu können.
Die Schadenssumme muss die EU-Kommission jedoch neu berechnen. Dass der EU tatsächlich Einnahmen von 2,7 Mrd. Euro entgangen sind, gebe es nicht genügend Beweise, meint der EuGH.
Trotz Brexit ist der EuGH für den Fall zuständig, da das Vereinigte Königreich in den fraglichen Jahren 2011 bis 2017 noch EU-Mitglied war.