Mit der EU-Textilstrategie formuliert die EU-Kommission ihre Vision für eine umweltfreundlichere, wettbewerbsfähigere und resilientere Textilbranche bis 2030: Alle in der EU auf den Markt gebrachten Textilen sollen künftig langlebig, reparierbar und recycelbar sein, zu einem großen Teil aus recycelten Fasern bestehen und frei von gefährlichen Stoffen sein. Ebenso sollen bei allen Textilien die Sozial- und Umweltstandards gewahrt werden. Ein starker Fokus liegt außerdem auf der Fast Fashion-Problematik.
Weitreichende Maßnahmen vorgeschlagen
Die EU-Kommission schlägt eine Vielzahl von Umsetzungsaktivitäten vor. Dazu gehören die Festlegung von Ökodesignanforderungen zur Verbesserung der Haltbarkeit und Kreislaufführung und die Einführung umfassender Informationspflichten, auch in Form eines „digitalen Produktpasses“. Verbraucher sollen besser von Greenwashing geschützt werden, indem die Werbung mit Umwelt- und Klimaschutzaussagen restriktiven Maßstäben unterworfen wird. Auch das Problem der unbeabsichtigten Freisetzung von Mikroplastik aus synthetischen Textilien will die Kommission stärker angehen.
Vernichtungsverbot für Retouren
Durch ein Vernichtungsverbot für unverkaufte oder retournierte Textilien erhofft sich die EU-Kommission einen Stopp von Überproduktion und unnötigem Konsum. Auch die Ausfuhr von Textilabfällen soll stark reglementiert werden. Die EU-Vorschriften über die erweiterte Herstellerverantwortung für Textilien (EPR) will die EU-Kommission harmonisieren.
Mit der EU-Textilstrategie eng verbunden ist der Vorschlag für eine Ökodesign-Verordnung im Rahmen der Sustainable Products Initiative (SPI). Neben Mindestanforderungen an die Produkte selbst sieht die Verordnung weitreichende Informationspflichten vor. Weitere Schnittmengen bestehen mit der aktuell vorgeschlagenen EU-Lieferkettenrichtlinie (Corporate Sustainability Due Diligence) und dem Vorschlag für neue EU-Vorschriften zur Verbringung von Abfällen (New regulation on waste shipments).
Anreize für Nachhaltigkeit
Für die Bereitstellung nachhaltigerer Produkte will Brüssel wirtschaftliche Anreize setzen. Immerhin gehört auch der stärkere Schutz geistigen Eigentums durch eine „EU-Toolbox gegen Produktfälschung“ bis 2023 zu den Zielsetzungen.
Bis Jahresende will die EU-Kommission einen Übergangspfads für die Textilbranche veröffentlichen, der im Rahmen eines „Co-Creation-Prozesses“ erarbeitet werden soll.