Handel mit Entwicklungsländern: APS wird verlängert Bild: © Alexander Kliem - pixabay.com

Handel mit Entwicklungsländern: APS wird verlängert

Anfang Juli hat die EU angekündigt, das derzeitige Allgemeine Präferenzsystem (APS) für Entwicklungsländer um drei Jahre zu verlängern.

Das derzeit geltende APS-Schema läuft eigentlich Ende 2023 aus. Ab 2024 wäre ein neues 10-Jahres-Schema fällig gewesen. Im EU-Parlament wurde bislang aber keine Einigung über den Kommissionsvorschlag vom September 2021 erzielt. Vor allem die Präferenzen für Bangladesch sorgen für Diskussionen. Nun verschafft sich die EU-Kommission durch eine Verlängerung um drei Jahre Luft. Die wichtigsten Bereiche der APS-Zollpräferenzen sind Textil und Bekleidung.

Mit der APS-Verordnung gewährt die EU einseitige Handelspräferenzen, um die Teilnahme der von Entwicklungsländern an der Weltwirtschaft zu fördern. Das Präferenzsystem erfasst aktuell 65 Länder, einige davon gehören zu den ärmsten der Welt. Im Jahr 2022 beliefen sich die Gesamteinfuhren in die Union im Rahmen des APS auf 80 Mrd. Euro. 44 Prozent dieser Einfuhren stammten aus den am wenigsten entwickelten Ländern, für die das Abkommen „Everything But Arms“ (EBA) gilt. Bekleidung ist für die begünstigte Länder das mit Abstand wichtigste Exportgut und repräsentiert über Dreiviertel der EU-EBA-Einfuhr und über die Hälfte der APS+ Einfuhr.

Graduierung: Ausschluss von Ländern und Sektoren

Ein APS-begünstigtes Land kommt nicht mehr in den Genuss des präferenziellen Marktzugangs, wenn es ein Freihandelsabkommen mit der EU abschließt oder von der Weltbank in drei aufeinanderfolgenden Jahren als Land mit hohem oder mittlerem Einkommen eingestuft wird. Dadurch sind 2022 Armenien (Einkommenskategorie) und Vietnam (Freihandelsabkommen) aus dem APS herausgefallen. EBA-Begünstigte, die aus der Kategorie „am wenigsten entwickeltes Land“ gemäß UN-Definition herausfallen, erhalten nach drei Jahren nur noch die Standardpräferenz. Solche Länder können jedoch – falls sie die Bedingungen erfüllen – vom APS+ profitieren. Allerdings gibt es eine weitere Hürde: Lieferländer, deren Anteil an einem Einfuhrsektor wie z. B. Textil oder Bekleidung eine bestimmte Schwelle überschreitet, werden in diesen Sektoren „graduiert“. Dies gilt z. B. für Indien (Textil) und China (Textil und Bekleidung). Die Graduierung soll die Dominanz bestimmter Lieferländer verhindern.

Bangladesch-Präferenzen auf dem Prüfstand

Das Pro-Kopf-Einkommen in Bangladesch hat über mehrere Jahre in Folge eine Höhe erreicht, die eine Umstufung des Landes in das Standard-APS – statt wie bisher in EBA/APS+ – erfordert. Gleichzeitig sieht der Verordnungsentwurf für das neue APS die Senkung der Graduierungsschwelle im Bereich Textilien und Bekleidung von derzeit 47,2 auf 37,2 Prozent der gesamten APS-Einfuhr vor. Aus Bangladesch kommt jedoch rund die Hälfte der APS-Bekleidungseinfuhr. Damit würden Bekleidungseinfuhren aus Bangladesch vollständig graduiert, d. h. es würde der Drittlandszollsatz fällig. Nun hofft das Land auf eine rasche Einstufung in die Kategorie APS+. Außerdem hat Bangladesch die EU gebeten, das aktuelle APS-Schema um sechs statt nur um drei Jahre zu verlängern. Das Land hat bereits alle notwendigen Konventionen für das APS+ unterzeichnet. Nicht zu unterschätzen ist allerdings die Wirkung der Ursprungsregeln. Während EBA-Länder von sehr einfachen Ursprungsregeln profitieren (Konfektion führt zum Ursprung), müssen Länder im Standard-APS und APS+ im Textil- und Bekleidungsbereich in der Regel zwei Stufen nachweisen.

Pakistan in der Kritik

Pakistan profitiert seit 2014 vom APS+. Aktuelle Prüfungen der EU deuten auf eine unzureichende Umsetzung von Konventionen hin – insbesondere in Fragen der Religionsfreiheit. Die rigideren Bestimmungen für das APS+ ab 2024, die im Verordnungsvorschlag vorgesehen sind, dürfte das Land derzeit nicht erfüllen. Doch auch ohne die zusätzlichen Anforderungen muss Pakistan um seinen Status fürchten. Pakistanische Textil- und Bekleidungseinfuhren würden in diesem Fall nur noch die Standard-Reduktion von 20 % erhalten.

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↘ Silvia Jungbauer, jungbauer@gesamtmasche.hosting2.tn-rechenzentrum1.de