Eine Verordnung vor Ablauf des Jahres ist zwingend erforderlich, damit diese zum 1. Januar 2021 wirksam werden kann. Der Deutsche Bundestag hatte die Bundesregierung mit Beschluss vom 7. Oktober 2020, die Carbon-Leakage-Verordnung zum BEHG noch im laufenden Jahr zu beschließen und bei der Ausgestaltung insbesondere die nationalen Besonderheiten zu berücksichtigen. Dabei sei für eine möglichst bürokratiearme Ausgestaltung des Carbon-Leakage-Schutzes mit einem einfachen Antragsverfahren und einer einfachen Gewährung von Kompensationen zu sorgen.
Bisher liegt jedoch noch kein konkreter Vorschlag der Bundesregierung vor. Das Bündnis faire Energiewende hat sich daher mit einem Schreiben an die für das Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) zuständigen Bundestagsabgeordneten gewandt. Darin fordert das Bündnis die ex-ante-Freistellung des gesamten Produzierenden Gewerbes von den Kosten des nationalen Emissionshandels.
„In der Kürze der Zeit bis zum Jahresende lässt sich keine für die betroffenen Branchen ausreichende Erweiterung des Kreises der entlastungsberechtigten Branchen bewerkstelligen. Es muss daher zunächst das gesamte Produzierende Gewerbe um einen überwiegenden Teil der CO2-Kosten entlastet werden. Später kann dann immer noch eine differenziertere Regelung entwickelt werden“, argumentiert das Bündnis.
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