Während der langen Zeit der Sanktionen hatte der Iran fällige Forderungen bei den Exportkreditgarantien des Bundes in größerem Umfang nicht beglichen. Mit der Begleichung der Altschulden hat der Iran einen weiteren wichtigen Schritt zur Stabilisierung und Wiederaufnahme der Wirtschaftsbeziehungen zur europäischen Industrie gemacht.
Die deutsche Wirtschaft reagiert mit erheblichem Interesse seit dem Implementation Day auf Geschäfte mit dem Iran. Die Bundesregierung hat bereits seit dem Implementation Day am 16. Januar 2016 Anträge von Unternehmen auf Hermesdeckungen angenommen und ihnen „Letters of Interest“ ausgestellt.
Wer Geschäfte mit dem Iran erwägt, sollte jedoch weiterhin eine gewisse Vorsicht walten lassen. Die Beschränkung der Wirtschaftssanktionen entbindet Wirtschaftsbeteiligte nicht von der Pflicht, die bestehenden güter- und personenbezogenen Sanktionen gegen Iran sogfältig zu prüfen.
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