Ab August will die EU-Kommission die Zollvorteile für kambodschanische Bekleidung und Schuhe aussetzen – sofern Parlament und Mitgliedstaaten zustimmen. Hintergrund sind anhaltende Vorwürfe zur Verletzung grundlegender Menschen- und Arbeitnehmerrechte.
Kambodscha zählt zu den 49 ärmsten Entwicklungsländern. Die EU gewährt dem südostasiatischen Land bislang im Rahmen der „Everything But Arms“ (EBA)-Initiative zollfreien Marktzugang. Dies soll für einige Warengruppen, die insgesamt über 5 Mrd. Euro am EU-Import aus Kambodscha ausmachen, bald nicht mehr möglich sein: Für sie soll ab 12. August 2020 der Drittlandszollsatz gelten, sofern das EU-Parlament und der Rat der Maßnahme zustimmen. Betroffen sind Bekleidung, Schuhe, Reiseartikel und Zucker. Diese Warengruppen stehen laut EU-Kommission für ca, 20 Prozent der kambodschanischen Ausfuhren in die EU. Erst wenn Kambodscha „erhebliche Fortschritte“ bei grundlegenden Rechten erzielt hat, will die EU-Kommission die Präferenzen wieder einführen.
Weil die EU-Kommission die Exportdiversifizierung in Kambodscha weiter fördern will, möchte sie aufstrebende Industrien – darunter wohl auch „hochwertige Bekleidung und bestimmte Arten von Schuhen“ – weiter zollfreien Zugang gewähren. Wie hier unterschieden werden soll, wurde nicht kommuniziert, da die Einstufung betroffener Waren üblicherweise über die Zolltarifnummer erfolgt, die vom Warenwert unabhängig ist.
Kambodscha ist nach Bangladesch zweitgrößter Nutznießer der Everything But Arms-Initiative der Europäischen Union. Im Gegensatz zu Waren aus anderen Entwicklungsländern fallen für EBA-Begünstigte keine Zölle an. Gleichzeitig haben die EBA-Länder es insbesondere im Bereich Textil und Bekleidung deutlich leichter als sonstige Entwicklungsländer, den präferenziellen Warenursprung zu erreichen. Insbesondere das bevorstehende Freihandelsabkommen der EU mit dem Nachbarn Vietnam dürfte den Kambodschanern Sorge bereiten.