Am 9. März 2017 hat die EU-Kommission eine neue Matrix zur Anwendung des Regionalen Übereinkommens über die Paneuromed-Präferenzursprungsregeln und zur Anwendung der Ursprungsprotokolle zur diagonalen Kumulierung veröffentlicht.
Neu in der Matrix vermerkt sind das Abkommen zwischen der EU und Bosnien (Anwendungsdatum: 9. Dezember 2016) sowie das Abkommen zwischen der EU und Moldau (Anwendungsdatum: 1. Dezember 2016).
Dies bedeutet, dass präferenzielle Dreiecksverkehre zwischen der EU, Bosnien und den EFTA-Staaten möglich sind. Beispielsweise können in der EU aus bosnischem Vormaterial gefertigte Waren (oder in Bosnien aus EU-Vormaterial hergestellte Waren) mit EUR.1 bzw. Ursprungserklärung auf der Rechnung in die Schweiz geliefert werden. Außerdem funktionieren jetzt Dreiecksverkehre zwischen der EU, Moldau und den Westbalkan-Staaten (ausgenommen Kosovo).
Dreiecksverkehre zwischen den Westbalkanländern Albanien, Montenegro, Mazedonien, Serbien und der EU sowie den EFTA-Staaten waren bereits möglich.
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