Zur Verringerung des Verpackungsmülls will die EU-Kommission Hersteller u. a. verpflichten, eine Mindestmenge an recyceltem Kunststoff in neuen Verpackungen zu verwenden.
Der Vorschlag wurde gegenüber seiner zunächst geplanten Version zwar abgemildert. Doch er bedeutet immer noch eine riesige Herausforderung für alle Hersteller und Händler auch in der Textil- und Bekleidungsindustrie, die verpackte Ware abgeben. So sieht der Vorschlag bis 2030 einen Recyclinganteil von 35 Prozent für zahlreiche Kunststoffverpackungen vor. Darüber hinaus will die EU-Kommission ein harmonisiertes Etikett für Getrenntsammlung / Rücknahme vorgeben. Ebenfalls vorgesehen sind Materialangaben über standardisierte alphanumerische Codes, aber auch Angaben zu Recyclinganteilen oder Anteilen biobasierter Kunststoffe. Teilweise ist die Angabe der Pflichtinformationen über QR-Codes vorgesehen.
So bürokratisch und unrealistisch der Vorschlag insbesondere in puncto Recyclinganteile erscheint, so gibt er doch Hoffnung, dass der gefährliche Wildwuchs nationaler Kennzeichnungsvorschriften in Europa eingedämmt wird. Insbesondere in Frankreich gelten bereits ab 2023 umfassende Vorschriften zu Produktinformationen in Sachen Kreislauffähigkeit. Französische Kennzeichnungsvorgaben zur Getrenntsammlung u. a. von Haushaltsverpackungen (2021) und Textilien (2022) sind bereits in Kraft. Auch Italien startet 2023 mit nationalen Vorschriften zu Getrenntsammlungshinweisen. Weitere Länder könnten folgen.
Der Verordnungsvorschlag steht im Mitgliederbereich von Gesamtmasche zur Verfügung. Gesamtmasche wird die Diskussion kritisch begleiten und hält die Mitgliedsfirmen – insbesondere über den ERFA-Kreis Nachhaltige Verpackung – informiert.