Neue Regeln zur Produkthaftung in Kraft Bild: © Gerd Altmann - pixabay.com

Neue Regeln zur Produkthaftung in Kraft

Die neue Produkthaftungsrichtlinie der EU ist am 8. Dezember 2024 in Kraft getreten. Sie soll einen Rahmen für Schadenersatzansprüche für durch fehlerhafte Produkte verursachte Schäden schaffen.

Die neue Produkthaftungsrichtlinie der EU ist am 8. Dezember 2024 in Kraft getreten. Sie soll einen soliden Rahmen für Schadenersatzansprüche für durch fehlerhafte Produkte verursachte Schäden schaffen und allen Akteuren mehr Rechtssicherheit bieten. Die neuen Vorschriften gelten für alle Produkte: von herkömmlichen Haushaltsgegenständen über digitale Produkte bis hin zu Spitzentechnologien wie Robotern und Smart-Home-Systemen. Sie müssen nun innerhalb von zwei Jahren in nationales Recht der Mitgliedstaaten umgesetzt werden. Mit der überarbeiteten Richtlinie wurden die Vorschriften für die Entschädigung von Personenschäden, Sachschäden oder Datenverlusten, die durch unsichere Produkte verursacht werden, modernisiert und verstärkt. Die Richtlinie gewährleistet sowohl für Unternehmen als auch für Verbraucher faire und berechenbare Vorschriften. Sie trägt auch der wachsenden Zahl von Produkten auf dem Binnenmarkt Rechnung, die außerhalb der Union hergestellt werden. So schreibt sie vor, dass Hersteller immer einen Wirtschaftsbeteiligten in der EU benennen müssen, von dem Geschädigte Schadenersatz verlangen können. Das gilt auch für online vertriebene Produkte. Die Kommission wird eine öffentlich zugängliche EU-Datenbank mit Gerichtsurteilen zu Produkthaftungsfällen einrichten, um die Verbraucher besser über die Anwendung der neuen Vorschriften zu informieren.