Neue Ursprungsregeln in der Paneuromed

Neue Ursprungsregeln in der Paneuromed

Für wichtige Warenverkehre in der Paneuro-Zone gelten seit 1. September 2021 neue, flexiblere Ursprungsregeln. Das nutzen bereits viele Firmen. Allerdings gestaltet sich das praktische Handling bürokratisch

Für einen Übergangszeitraum kann die Wirtschaft neue und alte Regeln parallel anwenden. Welches Produkt nach welchen Regeln hergestellt wurde, muss jedoch in Lieferantenerklärungen und Präferenzdokumenten zweifelsfrei unterschieden werden können. Das stellt die Zollabteilungen in den Unternehmen vor große Herausforderungen.

Die neuen Regeln bieten grundsätzlich mehr Möglichkeiten, um den Ursprung zu erlangen. So führt beispielsweise Stricken und Färben zum Ursprung. Außerdem ist die volle Kumulierung möglich. Das bietet Vorteile bei der Lohnkonfektion, wenn die bereitgestellten Vormaterialien „noch“ keinen Ursprung haben. So ist z. B. das Stricken oder Weben in der EU mit anschließender Konfektion in Mazedonien ursprungsbegründend – auch wenn Drittlandsgarn eingesetzt wurde. Auch die Exportkunden in der Schweiz erkennen den Ursprung an, der auf diese Art und Weise herbeigeführt wurde.

Die modernisierten Regeln kommen seit 1. September 2021 zwischen der EU und Albanien, Färöer-Inseln, Georgien, Island, Jordanien, Westjordanland und Gaza-Streifen, Norwegen und der Schweiz zur Anwendung, seit 9. September 2021 auch zwischen EU und Nordmazedonien, seit 16. November mit Moldau und seit 6. Dezember 2021 auch mit Serbien. Weil zwischen altem und neuem Regelwerk keine „Durchlässigkeit“ herrscht, können bisher ausgestellte Lieferantenerklärung nicht einfach als Vorpapier für den Ursprungsnachweis nach modernisierten Regeln herangezogen werden. Vielmehr ist der Zusatz „Transitional Rules“ beim jeweiligen Land nötig.

Wie die neuen Ursprungsregeln aussehen welche Länder einbezogen sind, war Thema des Online-Seminars „Update Paneuromed“ am 16. Dezember 2021. Am selben Tag informierte das Gesamtmasche Online-Seminar „Lieferantenerklärungen 2022“ über die aktuellen Änderungen bei (Langzeit-)Lieferantenerklärungen, insbesondere mit Blick auf die neuen PEM-Regeln und den Brexit.

Sie haben Fragen zum Thema Zollpräferenzen? Fragen Sie bei Gesamtmasche nach. Wir sind Experten für das Thema WuP im Bereich Textil und Bekleidung. 

Kontakt: Silvia Jungbauer, jungbauer@gesamtmasche.hosting2.tn-rechenzentrum1.de.

Bild: © Yvonne Huijbens – pixabay.com