Im Frühjahr 2022 wurde der Entwurf der neuen EU-Ökodesign-Verordnung veröffentlicht. Er enthält auch die Rahmenbedingungen für den digitalen Produktpass (DDP). Mit dem Ziel, Abfall zu vermeiden und möglichst viele Produkte und Rohstoffe im Kreislauf zu halten, will die EU-Kommission ein digitales Sammelsystem für umweltrelevante Informationen zu fast sämtlichen Konsumgüterbereichen errichten. Das bedeutet vor allem für kleine und mittlere Unternehmen eine kaum zu bewältigende Bürokratie.
Während sich die bisherige Ökodesign-Richtlinie nur auf Geräte bezieht, die für den Energieverbrauch besonders relevant sind, plant die EU jetzt, umweltrelevante Informationen zu fast allen Produkten. Ausgenommen sind Lebensmittel, Tiernahrung und Produkte aus dem medizinischen Bereich. Vier Gruppen werden priorisiert: Textilwaren, Batterien, elektronische Produkte und der Bau-Sektor. Zu den Informationen, die über den DDP gehören u. a. die Materialien, aus denen das Produkt hergestellt ist, die eingesetzten Recyclinganteilen, Hinweise zu Ersatzteilen und zur Reparierbarkeit, zum Energieverbrauch sowie zur Recyclingfähigkeit und Entsorgung. Verbraucher sollen z. B. durch Scannen eines QR-Codes am Produkt über eine App auf die Informationen aus dem „Produktpassregister“ zugreifen können.
Ob und wie Verbraucher die mit großem Aufwand bereitgestellten Hinweise nutzen werden, ist ungewiss. Für Unternehmen entsteht in jedem Fall ein kaum zu bewältigender Aufwand für die Bereitstellung von Informationen, über die sie zum Teil selbst gar nicht verfügen.