Post-Brexit-Zölle: Vorsicht bei Textil und Bekleidung

Post-Brexit-Zölle: Vorsicht bei Textil und Bekleidung

Das Vereinigte Königreich hat für den Fall eines „No Deal“ Brexit umfassende Zollaussetzungen angekündigt. Für eine ganze Reihe von Textil- und Bekleidungsprodukte gilt das aber nicht.

Nachdem das britische Parlament am 12. März 2019 den Austrittsvertrag mit der EU erneut ablehnte, hat die Regierung umfassende Zollsenkungen angekündigt. Sie will die Importzölle für zahlreiche Waren streichen und eine harte Grenze zwischen Irland und Nordirland vermeiden.

Für eine ganze Reihe von Textilwaren gelten die Zollaussetzungen aber nicht. Neben einer größeren Zahl von Textil- und Bekleidungsprodukte soll es auch für Autos und für Lebensmittel weiterhin Zölle geben. Die betroffenen Produkte und die jeweiligen Zollsätze können im Mitgliederbereich von Gesamtmasche eingesehen werden. Dort sind auch die Präferenzzölle für die Länder abrufbar, mit denen das Vereinigte Königreich bereits eine neue Freihandelsvereinbarung getroffen hat oder die im Rahmen des Allgemeinen Präferenzsystems für Entwicklungsländer gültig sein sollen.

Die neuen Importzölle sollen am Abend des 29. März in Kraft treten, sofern es nicht gelingt, bis dahin doch noch ein Austrittsabkommen oder aber eine Verschiebung des Brexit zu erreichen. Das System soll zunächst für zwölf Monate gelten, um einen abrupten Preisanstieg von EU-Produkten für die Konsumenten zu verhindern.

Die EU hat verkündet, ihrerseits keine entsprechenden Zugeständnisse gegenüber britischen Waren zu machen. Es werde ab dem Austritt der Drittlandszoll erhoben. Auf diese wollen man auch nicht verzichten, wenn Waren die irische Grenze passieren. „Die EU wird die Integrität des Binnenmarkts und der Zollunion unter allen Szenarien sicherstellen,“ heißt es aus Brüssel. Dafür sei es notwendig, Großbritannien zu behandeln wie andere Drittländer. 

Bild: © Rabe – pixabay.com