Bundesentwicklungsminister Müller und Bundesarbeitsminister Heil wollen Unternehmen für das Handeln Dritter in globale Wertschöpfungsketten haftbar machen. Mit den aktuellen Vorschlägen droht ein wettbewerbsverzerrendes und mittelstandsfeindliches Bürokratie-Monster, das Unternehmen belastet, ohne die wirklichen Probleme zu lösen.
Unkalkulierbares Haftungsrisiko
Für den textilen Mittelstand wäre das Sorgfaltspflichtengesetz nach vorgeschlagenem Muster eine Katastrophe. Es stellt sämtliche Unternehmer unter Generalverdacht, auch diejenigen, die ausschließlich in Deutschland und Europa produzieren und beschaffen. Je kleiner eine Firma und je vielfältiger ihr Angebot, desto teurer und unrealistischer wird es, Informationen über die gesamte Lieferkette zu erhalten. Dagegen sind diejenigen Firmen im Vorteil, die große Marktmacht besitzen, hohe Stückzahlen drehen und eher einfache Artikel verkaufen – so üblich bei Billigtextilketten und Discountern, die auch Textilien vertreiben.
Ihre Lieferanten sind oft extrem von ihnen abhängig und befolgen – zumindest scheinbar – ihre Vorgaben, meist ohne finanziellen Ausgleich. Economies of scale sorgen bei Massenware für eine bessere Kostenverteilung. Das bedeutet eine extreme Wettbewerbsverzerrung zuungunsten des Mittelstands. Wer massenhaft billige und gleichförmige Ware anbietet, stellt sich besser als kleine, innovative Unternehmen, die durch bürokratische Berichterstattungspflichten vor eine unlösbare Aufgabe gestellt werden. Handel mit Entwicklungsländern oder gar Investitionen vor Ort werden konterkariert – also eben die Ziele, für die sich der Bundesentwicklungsminister so vehement einsetzt.
Große und kleine Firmen betroffen
Das Gesetz soll in Deutschland ansässige Unternehmen mit über 500 Mitarbeitern erfassen. Damit wären insgesamt 7.280 Unternehmen direkt betroffen, die Risiken ermitteln und analysieren, Maßnahmen ergreifen, Wirksamkeit überprüfen, einen Beschwerdemechanismus einrichten und transparent und öffentlich berichten sollen. Indirekt betroffen wären sämtliche Lieferanten, ob groß oder klein.
Breiter Anforderungskatalog
Die Pflichten sollen sich nicht nur auf Menschenrechte, sondern auch auf Arbeitsstandards wie Arbeitszeit, Lohn und Urlaub sowie auf den Schutz von Gewässern, Boden und Luft und Korruptionsbekämpfung erstrecken. Damit fordern die Minister weit mehr von den Unternehmen als die UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte. Zudem wollen sie neue Berichterstattungspflichten schaffen, die auch über das bestehende CSR-Richtlinien-Umsetzungsgesetz hinausgehen. Sorgfaltsanforderungen sollen sich nach vorhandenen anerkannten Leitfäden und Rahmenwerken richten. Damit könnten bislang freiwillige Leitfäden verbindlich werden.
Haftung für die gesamte Wertschöpfungskette
Grundsätzlich soll eine zivilrechtliche Haftung für die gesamte globale Wertschöpfungskette möglich sein. Ein Unternehmen soll im Fall einer „Beeinträchtigung“ haften, die bei Erfüllung der Sorgfaltspflicht „vorhersehbar und vermeidbar“ war. Diese weite Formulierung eröffnet grundsätzlich die Haftungsreichweite auf alle Zulieferstufen. Demgegenüber sehen internationale Standards wie die UN-Leitprinzipien eine Bemühungsempfehlung nur bei „unmittelbarer Verbundenheit“ vor. Das Gesetz soll so ausgestattet werden, dass die Voraussetzungen einer „Eingriffsnorm“ nach Art. 16 Rom-II-VO erfüllt sind. Damit ist deutsches Recht anwendbar.
Safe harbor-Klausel
Unternehmen, die einem staatlich anerkannten Branchenstandard beitreten und diesen implementieren, sollen ihre zivilrechtliche Haftung auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränken können. Ein solcher Standard muss die gesamte Lieferkette erfassen, alle Elemente der Sorgfaltspflicht berücksichtigen und in einem Multi-Stakeholderprozess erarbeitet worden sein.
Den „Entwurf für Eckpunkte eines Bundesgesetzes über die Stärkung der unternehmerischen Sorgfaltspflichten zur Vermeidung von Menschenrechtsverletzungen in globalen Wertschöpfungsketten (Sorgfaltspflichtengesetz)“ wollten BMZ und BMAS bereits im März präsentieren. Angesichts der heraufziehenden Corona-Krise wurde die Veröffentlichung vertagt. Jetzt kommen sie wieder aus der Schublade.
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